Nach Informationen des Ministeriums für Inneres und Sport will Sachsen-Anhalt die Bezahlkarte für Asylbewerber schnellstmöglich einführen. Gemeinsam mit anderen Bundesländern (mit Ausnahme von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern) wurde deshalb eine Vergabeverfahren zur Auswahl eines Dienstleisters für die Ausgabe und Beladung von guthabenbasierten Bezahlkarten gestartet. Im Sommer 2024 soll dann der Zuschlag erteilt werden.
Die Asylbewerber erhalten dann zukünftig den gleichen Betrag als Guthaben auf die Bezahlkarte überwiesen, der ihnen sonst von der Behörde ausgezahlt wird. Die Bezahlkarte soll als guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion, die an allen allgemeinen Debit-Karten-Akzeptanzstellen genutzt werden kann, ausgestaltet werden. Grundsätzlich soll die Nutzung der Bezahlkarte bundesweit möglich sein. Ein Einsatz der Karte im Ausland soll dagegen ausgeschlossen sein. Darüber hinaus soll technisch die Möglichkeit bestehen, bestimmte Ländergruppen bzw. Branchen und Onlinekäufe außerhalb der Europäischen Union auszuschließen.
Da nicht alle Leistungen nicht mit der Bezahlkarte bezahlt werden können (z.B. ÖPNV-Tickets), wird es nach Angaben des Ministeriums möglich sein, einen vorher definierten kleinen Betrag mit der Karte im Inland in bar abzuheben.