Magdeburg. MJ. Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie ist der neue Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt offiziell gestartet. Die Unterstützung durch den Opferhilfefonds richtet sich an Opfer schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung, insbesondere an Opfer von Großschadensereignissen und Terroranschlägen. Der Fonds ist rückwirkend zum 1. Oktober 2019 in Kraft getreten. Damit können auch Betroffene des rechtsterroristischen Anschlagsgeschehens am 9. Oktober 2019 in der Stadt Halle (Saale) und in der Stadt Landsberg, Ortsteil Wiedersdorf, Anträge im Sinne der Richtlinie stellen. Dem Opferhilfefonds stehen zunächst jährlich 50.000 Euro zur Verfügung.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Mit dem Opferhilfefonds verbessern wir in Sachsen-Anhalt die Hilfe für Betroffene. Ziel ist es, dass Opfer schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung schnell und unbürokratisch eine finanzielle Hilfe erhalten können. Der Staat übernimmt damit Verantwortung für die Menschen, die einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben. Pauschale Hilfeleistungen, insbesondere bei Terroranschlägen und Attentaten, deren Absichten sich gegen die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Staates richten, sind Ausdruck des gemeinsamen Einstehens aller für unsere Grundwerte und unsere Gesellschaft. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch eine unabhängige Kommission, die sich aus der Landesopferbeauftragten als Vorsitzende und zwei Mitgliedern aus der Zivilgesellschaft oder der Opferberatung zusammensetzt. Die Richtlinie sieht eine einmalige Zahlung vor, die schnell und unbürokratisch erfolgen soll.“
Sachsen-Anhalts Landesopferbeauftrage (LOB), Dr. Gabriele Theren: „Ich freue mich, dass mit dem Opferhilfefonds eine unbürokratische finanzielle Hilfe ermöglicht wird, die auf die jeweilige individuelle Situation der Opfer oder Angehörigen zugeschnitten und angepasst werden kann. Gerade die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass trotz der vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten doch immer wieder Situationen entstehen, in denen unvorhergesehener und hoch individueller Hilfebedarf erforderlich wird. Hier können wir nun helfen und unterstützen.“
Eine Hilfeleistung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Weitere Infos: lsaurl.de/9JO5Ut