Erneut weniger abgegebene Sorgerechtserklärungen 2021

Familie
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Halle. StatLa. 2021 wurden bei den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt 6.768 Sorgeerklärungen (Sorgerechtserklärungen) über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben bzw. 167 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt. Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch eine Sorgeerklärung, auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet, beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, sank die Anzahl der Sorgeerklärungen im Vorjahresvergleich um 1,8 % (2020: 6.7894). Die meisten Sorgeerklärungen wurden in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) abgegeben (1.037), gefolgt vom Landkreis Harz (670) und der Landeshauptstadt Magdeburg (667).

Des Weiteren bestanden bei den Jugendämtern am Jahresende 2021

  • insgesamt 1.696 Amtsvormundschaften für Minderjährige
  • davon gab es 1.518 bestellte Amtsvormundschaften (insbesondere beim Entzug der elterlichen Sorge) und
  • 178 gesetzliche Amtsvormundschaften bei Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption

11.242 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand – auf Antrag eines Elternteils – zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (2020: 11 476).

2021 gab es insgesamt 16 024 Lebendgeborene, wovon 9 081 nichtehelich geboren wurden. Ein Jahr zuvor waren es 16 113 Lebendgeborene (9 256 nichtehelich).