Magdeburg. MS. Der Landesbehindertenbeauftragte, Dr. Christian Walbrach, erklärt anlässlich des Internationalen Tages der Behinderten am 03. Dezember:
„Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wurde 1993 und somit vor 30 Jahren von den Vereinten Nationen ausgerufen. Es ist wichtig und richtig, diesen Gedenk- und Aktionstag zu thematisieren und vor allem in belastenden Zeiten einer Vielzahl von Krisen fest im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern. Wir brauchen nach wie vor mehr Aufmerksamkeit für die oft schwierigen Lebensumstände der Menschen. Die Anliegen, Sorgen, Nöte und Bedarfe der Menschen müssen verantwortungsbewusst und wertschätzend wahrgenommen werden. Vor allem die Menschen selbst müssen sicht- und hörbar sein.
Die Vereinten Nationen haben nicht nur den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ausgerufen. Sie haben 2005 die UN – Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Seit 2009 gilt die Konvention als rechtsverbindlich in Deutschland. Ziel ist, die Rechte der Menschen mit Behinderungen umfassend zu gewährleisten.
Im Jahre 2015 gab es die erste Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der Konvention. Im aktuellen Jahr fand im August die 2. Staatenprüfung Deutschlands statt. Neben Positivem, wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, der Beseitigung der Einschränkungen des Wahlrechts, der Bundesinitiative für Barrierefreiheit oder der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes, gilt es noch Einiges deutlich zu verbessern. Es geht unter anderem um die Durchsetzung der Beschäftigungsquoten von Menschen mit Behinderungen bzw. schwerbehinderten Menschen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Es geht um die schrittweise Öffnung der Werkstätten für behinderte Menschen und um die Weiterentwicklung des inklusiven Arbeitsmarkts. Darüber hinaus stehen die Aufträge einer barrierefreien Gesundheitsversorgung und eines umfassenden Gewaltschutzes. Fakt ist, wir sondern in Deutschland in den Bereichen Arbeit, Schule und Wohnen noch zu viele Menschen aus. Das muss sich unter enger Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Selbstvertretungen belegbar ändern! Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen ist ein geeigneter Anlass, diesen Änderungsbedarf ins gesellschaftliche Gewissen zu rücken.“