Steigende Zahl der Antragstellenden auf Asyl im Jahr 2023

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Halle. StatLa. Am 31.12.2023 erhielten in Sachsen-Anhalt 13.015 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war dies ein Anstieg zum Vorjahr um 8,7 % (+1.045 Personen).

Unterstützung

Von den Empfängerinnen und Empfängern erhielten 12.105 (93,0 %) Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) wie Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes sowie Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Weitere 905 Personen (7,0 %) bekamen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2 AsylbLG).

Neben den Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs erhielten 10.955 Antragstellende Unterstützung aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt bzw. Unterstützung bei Arbeitsgelegenheiten.

Der Anteil der männlichen Asylsuchenden stieg im Vergleich zum Jahr 2022 um 3 Prozentpunkte an (74,3 %; +1 115). Eine gegensätzliche Entwicklung zeichnete sich wiederholt bei der Zahl der Kinder und Jugendlichen (ohne unbegleitet Eingereiste) ab. Waren am Jahresende 2022 knapp 1/4 der Asylbewerber unter 18 Jahren (2.895; 24,2 %), betrug ihr Anteil 1 Jahr später 21,9 % (2.850 Personen). Nach dem Anstieg der Zahl der Antragstellenden in der Altersgruppe der über 65-Jährigen in Folge des Ukrainekrieges am Jahresende 2022 auf 160 Männer und Frauen halbierte sich die Zahl zum 31.12.2023 fast auf 85 Personen.

Mehr als die Hälfte der Schutzsuchenden war in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Zum Stichtag 31.12.2023 betrug ihr Anteil 67,4 % (8.775 Personen). 4.240 Personen lebten in Mietwohnungen oder Wohngemeinschaften.

Von den Regelleistungsempfängerinnen und -empfängern waren 9.235 im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, 505 Personen hatten den Status eines mitgereisten Familienangehörigen, 1.595 erhielten eine Duldungsbestätigung und 385 waren vollziehbar zur Ausreise verpflichtet.

Herkunftsländer

Über die Hälfte der Leistungsbeziehenden (7.140 Personen; 54,8 %) lebten vor ihrer Einreise in Asien. 2.985 Personen kamen aus Syrien, 1.465 aus Afghanistan und 1.105 hatten die indische Staatsbürgerschaft. Mehr als jede oder jeder 5. Hilfesuchende (2.465 Personen) kam aus einem afrikanischen Staat. 3.165 Eingereiste kamen aus Europa. Unter ihnen waren 1.980 Menschen aus der Türkei.

Im Laufe des Berichtsjahres 2023 wurden über 127 Mio. Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Angaben zu den Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem Berichtsjahr 2020 auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.