Repräsentative Wahlstatistik zur Wahl zur Europawahl 2024 

Statistisches Landesamt
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Halle. StatLa. Wie bereits bei vorangegangenen Europawahlen wird auch am 9. Juni 2024 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Auf der Grundlage des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) erfolgt in 68 ausgewählten Wahlbezirken des Landes zusätzlich zur Feststellung des allgemeinen Wahlergebnisses eine wahlstatistische Sonderauszählung.

Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird das Wahlverhalten zusätzlich zum Stimmvermerk auch nach Altersgruppen und Geschlecht (statistischen Gruppen) analysiert. Sie vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung der Wählerinnen und Wähler. Um die Stimmabgaben auswerten zu können, geben die Wahlvorstände in den ausgewählten Wahlbezirken amtliche Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (Geschlecht und Geburtsjahresgruppe) aus:

A.   männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 2000 bis 2008
B.   männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1990 bis 1999
C.   männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1980 bis 1989
D.   männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1965 bis 1979
E.   männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1955 bis 1964
F.   männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1954 und früher
G.   weiblich, geboren 2000 bis 2008
H.   weiblich, geboren 1990 bis 1999
I.   weiblich, geboren 1980 bis 1989
K.   weiblich, geboren 1965 bis 1979
L.   weiblich, geboren 1955 bis 1964
M.   weiblich, geboren 1954 und früher

Der Aufdruck der Stimmzettel lässt keine Rückschlüsse auf das Stimmverhalten der einzelnen Wählerin bzw. des einzelnen Wählers zu. Er dient lediglich der statistischen Zuordnung. Zudem werden ausschließlich die gekennzeichneten Stimmzettel nach der Stimmenauszählung in der Wahlnacht an das Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) zur weiteren statistischen Auswertung übergeben.

In den ausgewählten Urnen- und Briefwahllokalen befinden sich entsprechende Bekanntmachungen und Informationen der Kreiswahlleitungen- und Stadtwahlleitungen.

Im Unterschied zu den Wählerbefragungen, die Wahlforschungsinstitute vor dem Wahltag oder am Wahltag nach der Wahlhandlung durchführen, spiegelt die repräsentative Wahlstatistik die tatsächliche Wahlbeteiligung und Stimmabgabe wider. Sie beruht nicht auf Umfragedaten, sondern auf der Auswertung der Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken. Sie bildet anonym das Wahlverhalten zum Zeitpunkt der Stimmabgabe ab. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses müssen Wählerinnen und Wähler daher nicht befürchten.