Magdeburg. OVG. Mit zwei Urteilen vom 20. Dezember 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Klagen gegen die neue Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm überwiegend abgewiesen.
Geklagt hatten Eigentümer von Grundstücken auf der östlichen Seite der Saale. Sie befürchten, dass die Erhöhung des Deichs eine Gefährdung für ihre Grundstücke darstellt.
Die Richter haben jedoch entschieden, dass ein Anspruch der Kläger auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für die Hochwasserschutzanlage nicht besteht. Der Schutz des Stadtgebiets Halle-Neustadt vor einem erneuten Hochwasser ist nach Einschätzung der Richter von überragender Bedeutung. Dem stehen nur geringe Auswirkungen für die östlich der Saale gelegenen Gebiete gegenüber.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 20. Dezember 2022 – Az: 2 K 139/19 und 2 K 140/19 –