Halle/PSt. Die Stadt Halle (Saale) lässt derzeit die Erhaltungssatzung Nr. 55 für die Gartenstadt Gesundbrunnen überprüfen. Ab sofort stellt die Stadt im Internet die Präsentation des aktuellen Arbeitsstands der Überprüfung zur Verfügung, die bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 4. November 2025 vorgestellt wurde.
Der aktuelle Arbeitsstand kann >> hier eingesehen werden
Mit der seit 2004 geltenden Erhaltungssatzung für die Gartenstadt Gesundbrunnen soll die prägende, besondere städtebauliche Siedlungsstruktur und das Erscheinungsbild der in den 1920er und 30er Jahren im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus entstandenen Wohnsiedlung bewahrt werden. Durch veränderte und neue Anforderungen für das Leben und Wohnen in der Gartenstadt haben sich nunmehr vielfältige Fragestellungen für die künftige Siedlungsentwicklung ergeben. Mit der Überprüfung der Satzung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger setzt die Stadt einen Stadtratsbeschluss aus dem Mai 2024 um.
