Gebührenerhöhung für Kfz-Zulassung ab 1. September 2023

KFZ-Zulassung Saalekreis
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Merseburg. LKS. Am 01.09.2023 tritt die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. 

Änderung der Gebühren (Auszug)

Die Gebühren für KFZ-Zulassungen ergeben sich aus der bundeseinheitlich geregelten Gebührenordnung.

Außerbetriebsetzung
Gebühr neu: 15,90 €*
Gebühr alt: 6,90 €

Zulassung oder Wiederzulassung mit Änderung AKZ
Gebühr neu: 30,00 €*
Gebühr alt: 27,00 €

Umschreibung ohne/mit Halterwechsel, neues amtliches Kennzeichen
Gebühr neu: 27,10 €*
Gebühr alt: 27,00 €

Umschreibung ohne/mit Halterwechsel, amtliches Kennzeichen bleibt
Gebühr neu: 23,60 €*
Gebühr alt: 16,70 €

Wiederzulassung mit Verbleibskennzeichen
Gebühr neu: 23,00 €*

Gebühr alt: 11,60 €

Umschreibung innerhalb, amtliches Kennzeichen bleibt
Gebühr neu: 24,20 €*

Gebühr alt: 16,70 €

Umschreibung innerhalb, neues amtliche Kennzeichen
Gebühr neu: 26,20 €*

Gebühr alt: 27,00 €

* Abhängig vom Vorgang sind noch weitere Gebühren und Kosten zu erheben, wie z. B. KBA-Gebühren, Gebühr für Klebesiegel, Austellung ZB I, Wunschkennzeichen, technische Änderung, Auslagen für Porto und Versand.

Internetbasiertes Zulassungsverfahren

Ab 01.09.2023 ist die internetbasierte Zulassung über die Großkundenschnittstelle (GKS) möglich: https://www.kba.de. Über diese können beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) juristische Personen sowohl Fahrzeuge für sich als auch für Dritte zulassen. Für die Nutzung der GKS ist eine Registrierung über das KBA erforderlich. Alle Informationen zum Thema GKS erhalten Interessierte ausschließlich über das KBA.