Missstände bei Wohnraum im Südpark: Stadt richtet Informationsstelle ein

Halle Neustadt
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Halle. PSt. Die Stadt bietet Bürgerinnen und Bürger, die im Südpark in Neustadt weiterhin von „Missständen im Wohnraum“ betroffen sind, eine Informations- und Anlaufstelle an.

Die ist am 27. Juni und 4. Juli 2023 jeweils von 16 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Informationsstelle befindet sich in der Offenbachstraße, nahe der Hausnummer 21, am Platz vor der Turnhalle. Auch der städtische Fachbereichsleiter Sicherheit, Tobias Teschner, ist anwesend.

Laut des Gesetzes zur Beseitigung von Wohnraummissständen im Land Sachsen-Anhalt muss Wohnraum als Mindestausstattung insbesondere über ausreichende natürliche Belichtung sowie ausreichende Belüftung, Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit, Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung sowie Entwässerung, Feuerstätte oder Heizungsanlage, Anschluss für eine Küche oder Kochnische, und eine sanitäre Einrichtung verfügen. Bewohner des Südparks, die der Ansicht sind, dass die genannten Mindestanforderungen in ihrer Mietwohnung nicht erfüllt sind, können sich zu den genannten Zeiten an die Informationsstelle wenden. Nach Möglichkeit soll dann sofort eine Begehung und Dokumentation der Räumlichkeiten angeboten werden.

Mit der Informationsstelle erweitert die Stadt ihr Angebot von Beratung und Kontrollen des Wohnraums der privaten Vermieter im Südpark.

Hintergrund
Nach Beschwerden von Anwohnern hatte die Stadtverwaltung bereits am 30. November 2022 und am 09. Mai 2023 Wohnungen in der Offenbachstraße besichtigt. In beiden Fällen hatte sich das Angebot der Begehung in erster Linie an diejenigen Bewohner gerichtet, die sich schriftlich an den Bürgermeister gewandt hatten. Bei den Kontrollen sollte festgestellt werden, ob es Missstände nach dem Wohnraumaufsichtsgesetz Sachsen-Anhalt gibt. Gleichzeitig wurde auf Schimmelbefall und auftretendes Ungeziefer geachtet. Bei den Kontrollen wurde überwiegend Schimmelbefall festgestellt. In einem Fall war die Heizungsanlage nicht funktionsfähig.