Städtische Erhaltungssatzungen: Stadt stimmt SPD-Prüfantrag hinsichtlich Zweckmäßigkeiten zu

Gesundbrunnen Halle (Saale)
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Angestoßen von der jahrenlangen Diskussion über die Erhaltungssatzung Nr. 55 (Gartenstadt Gesundbrunnen), stellte die SPD-Stadtrats-Fraktion vor kurzem einen Antrag bei der Stadtverwaltung, alle (aktuell) 52 Erhaltungssatzungen im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen.

Insbesondere ging es der SPD hierbei um die Genehmigungsfähigkeit von u. a. Photovoltaik-Anlagen, Fahrrad-Garagen, Wärmepumpen und Wallboxen (Ladestation für E-Fahrzeuge). Letztere bedingen das – im Gesundbrunnenviertel seit langem umstrittene – Parken in den Vorgärten. 

Sollte die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass sich die städtischen Erhaltungssatzungen negativ auf diese Aspekte auswirken, fordert die SPD eine diesbezügliche Anpassung aller Erhaltungssatzungen. Sollte die Anpassung nicht möglich sein, müsse die Stadtverwaltung dies hinreichend begründen.

Die Stadtverwaltung hat dem Prüfantrag nunmehr eingewilligt. Ein Ergebnis der Überprüfung solle seitens der SPD im September 2024 zu erwarten sein.