Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ für Förderperiode 2019 bis 2025 abgeschlossen

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Halle/LVwA. Im Dezember 2025 wurde nach fünf Jahren Laufzeit eines der größten Investitionsprogramme im Bildungsbereich beendet. Über diesen Zeitraum konnten die Schulträger die Anschaffung von Laptops, Tablets und anderen technischen Geräten für die Schulen beantragen.

„Grüne Tafel, weiße Kreide, Staubwolken – lange Zeit die Standartausrüstungen jedes Klassenraums – haben inzwischen ausgedient und Whiteboards, PCs und Tablets Platz gemacht. Mit der Umsetzung des Förderprogramms wurde das Ziel erreicht, die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur zu steigern, die Schulen zu vernetzen und die Ausstattung der Schulen mit IT-Systemen zu verbessern.“ so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“, das zwischen dem Bund und den Bundesländern am 17.05.2019 vereinbart worden war, ermöglichte dem Land Sachsen-Anhalt Investitionen in die digitale Bildungsstruktur in Höhe von 112 Mio. Euro.

Die höchsten Fördersummen gingen in die Städte Halle (Saale) und Magdeburg, da diese die höchsten Schülerzahlen im Land aufweisen.

Aber auch kleinere Bildungseinrichtungen, insbesondere von freien Trägern der anerkannten Ersatzschulen profitierten vom Förderprogramm. So bekam das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk als gemeinnützige Schulträger GmbH für die „kleinste Schule“ im Land mit nur 24 Schülern, die in Wittenberg zu Pflegefachkräften ausgebildet werden, 10.000 Euro. Die Edith-Stein-Stiftung als privater Schulträger mit der höchsten Schülerzahl konnte mit mehr als 1,6 Mio. Euro investieren. In Trägerschaft der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg befinden sich vier Grundschulen (Magdeburg, Halle, Oschersleben, Haldensleben), eine Sekundarschule (Halle) und drei Gymnasien (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau).

„Im Rahmen des vorgegebenen Budgets konnten die Schulträger eigenverantwortlich entscheiden, in welche Schulstandorte mit welchem Umfang investiert werden sollte.“, so der Präsident weiter.

Mit Hilfe der Fördermittel aus dem DigitalPakt konnten insbesondere Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte angeschafft, aber auch WLAN-Netze ausgebaut sowie digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lern- und Kommunikationsplattformen, Portale usw. geschaffen werden.

Die förderfähigen Investitionen wurden mit 90% (Fördersatz) gefördert, mindestens 10% mussten die Schulträger an Eigenmitteln aufbringen.

„Um eine nachhaltige positive Wirkung zu erzielen, erfolgte die Förderung entsprechend der Vorgabe des Bundes ausschließlich konzeptbezogen, d. h. keine Förderung erfolgte ohne Qualifizierung des Lehrpersonals und ohne pädagogisches Konzept, denn kein Medium allein erzeugt gute Bildung.“, erklärt Pleye die Fördervorgaben.

Eine weitere Investition in die digitale Bildung erfolgte 2024/2025 durch das Landesverwaltungsamt im Rahmen des EU-Sonderfonds zum Ausgleich von Corona-Schäden im Förderprogramm „IKT an Schulen“. Hier konnten 223 Schulen mit insg. 9,8 Mio. Euro gefördert werden.