Allgemeinverfügung erlassen
Halle. PSt. Im Landkreis Saalekreis in der Stadt Leuna (OT Zöschen) wurde am 11. September 2024 der Ausbruch der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza – HPAI) vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt. Gemäß EU-Verordnungen und in Verbindung mit der Geflügelpest-Verordnung wurde eine Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich unter anderem auf südöstliche Teile des Stadtgebietes von Halle (Saale).
Zur Überwachungszone wurde durch die Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) vom 13. September 2024 folgendes Gebiet erklärt:
Alle Bereiche der Stadtviertel Radewell/Osendorf und Planena, die südöstlich der folgenden Linie liegen:
- Bahnlinie Halle-Ammendorf nach Schkopau bis Regensburger Straße
- Regensburger Straße bis Straße der Bergarbeiter
- Straße der Bergarbeiter bis zum Weg um den Osendorfer See, mündend an der Straße Am Tagebau
Die Geflügelpest ist eine schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, deren Ausbruch weitreichende wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann. Seit Jahresbeginn wurde das hochpathogene Geflügelpestvirus (HPAI-Virus) in Deutschland bei 142 Wildvögeln und in 20 Geflügelbeständen nachgewiesen. Der Ausbruch vom 11. September 2024 ist der erste in Sachsen-Anhalt festgestellte Fall dieses Jahres.
Die Weiterverbreitung kann durch Kontakt mit infizierten Wild- oder gehaltenen Vögeln oder deren Ausscheidungen erfolgen. Das Virus kann aus einem infizierten Nutzgeflügelbestand z.B. über infizierte Tiere oder deren Fleisch, kontaminierte Gegenstände, an Schuhsohlen, Händen o.ä. haftend weiterverbreitet werden.
Aus diesem Grund hat die Stadt Halle (Saale) für die beschriebene Überwachungszone umfangreiche Maßnahmen verfügt, die im Detail in der Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) vom 13. September 2024 zu finden sind.
In der Überwachungszone gelten damit u.a. folgende Schutzmaßnahmen:
- Sämtliche gehaltene Vögel sind sowohl von wildlebenden Vögeln als auch von anderen Tieren abzusondern und aufzustallen.
- Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eier dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
- Von Geflügel oder Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
In der Stadt Halle (Saale) sind 21 bekannte Geflügelhalter von diesen und weiteren Schutzmaßnahmen betroffen. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die regulären Pflichten von Geflügelhaltern gemäß Geflügelpestverordnung hingewiesen:
- Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhalter!) ist dem Fachbereich Gesundheit, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Kreuzerstraß3 12, 06132 Halle (Saale), Tel. 0345 221 3610 oder veterinaeramt@halle.de unverzüglich anzuzeigen.
- Futter und Einstreu dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.
- Bei vermehrten Todesfällen, Veränderungen der Legeleistungen oder bei Gewichtsabnahme hat der Besitzer durch einen Tierarzt Geflügelpest ausschließen zu lassen.
- Der Halter muss ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel führen.
Die Geflügelpest-Überwachungszone für die Stadt Halle (Saale): >> Grafik Überwachungszone