Merseburg. LKS. In einem Geflügelbestand in Zöschen, einem Ortsteil der Stadt Leuna im Landkreis Saalekreis, wurde der Ausbruch der hochpathogenen Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt. Der Geflügelpesterreger wurde am 11. September 2024 durch das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Institutes labordiagnostisch bestätigt. In Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt wurden durch das Veterinäramt des Saalekreises alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen veranlasst.
Die Tiere wurden auf amtliche Anordnung getötet und der unschädlichen Beseitigung zugeführt.
Seitens des Saalekreises werden aktuell weitere, notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt, über die fortlaufend informiert wird.
Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter
Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und Halter dazu aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Die Geflügelhalter werden gebeten, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten. Sollten sie Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2% pro Tag, sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden.
Verdachtsfälle auf Geflügelpest sind an das Veterinäramt des Saalekreises zu melden:
- Telefon: 03461 40 – 1771
- E-Mail: veterinaeramt@saalekreis.de
Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen sollen alle Geflügelhalter überprüfen, ob sie in diesem Jahr die vorgeschriebene Tierseuchenkassenmeldung korrekt abgegeben haben. Insbesondere auch Hobbyhalter, Klein- und Kleinstbetriebe sollten ihre Bestände umgehend, falls noch nicht geschehen, dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse melden, um in einem Seuchenfall finanziell entschädigt zu werden.
Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt zu melden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.saalekreis.de/de/tierseuchen.html
Hintergrund
Die Geflügelpest ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen.
Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Anzeichen der Erkrankung sind unter anderem hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss in den Augen und Schnabel oder verminderte bzw. keine Legeleistung und dünnschalige und verformte Eier. Bestätigt werden kann eine Infektion immer nur durch eine amtliche Laboruntersuchung.