Urteil: Stadtbekannter Rechts-Extremist zu Freiheitsstrafe verurteilt

Justitita
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Im Prozess gegen den vom Verfassungsschutz als Rechts-Extremisten geführten und vorbestraften Sven L. wurde am Amtsgericht Halle (Saale) heute ein Urteil gesprochen: 1 Jahr und 6 Monate Haft sowie eine Geldstrafe für den bereits zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe Verurteilten. Das Urteil ist nicht zur Bewährung ausgesetzt und noch nicht rechtskräftig.

Dem 1970 im Saalekreis geborenen Sven L. wurden in mehreren Anklagen insgesamt 33 Taten zur Last gelegt, u. a. Volksverhetzung, üble Nachrede, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Verleumdung, Drogebesitz und Billigung eines Angriffkrieges. In einigen Fällen wurde er im Vorfeld bereits freigesprochen.

Update 24.07.2023:
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Somit its das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann nicht vollstreckt werden.

Sofern die Berufungen nicht vorher zurückgenommen werden, kommt es zu einer neuen Verhandlung bei der zuständigen kleinen Strafkammer am Landgericht Halle. In dieser Verhandlung muss das Landgericht erneut über die Schuld und eventuelle Rechtsfolgen entscheiden.