Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte greifen ab Februar 2023 auch in Halle

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Eine Neuregelung für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ermöglicht es, künftig Zeitguthaben durch freiwillig geleistete Überstunden längerfristig mit einem Lebensarbeitszeitkonto anzusparen. Sie wird ab Februar 2023 greifen und ist damit ein wichtiger Bausteinfür eine bessere Unterrichtsversorgung.

FDP-Stadtrat Thorsten Schaper verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass durch den Lehrermangel und die lückenhafte Unterrichtsversorgung aktuell ein Freizeitausgleich für Überstunden in der Praxis oftmals gar nicht möglich sei: „Es ist deshalb gut, dass die Koalition nun für eine flexible, tarifvertraglich und dienstrechtlich abgesicherte Regelung sorgt. Die Überstunden werden natürlich wahlweise auch in Zukunft, wie bisher bereits, ausgezahlt. Doch vielen Lehrerinnen und Lehrern geht es gar nicht um Geld, sondern um mehr Freizeit oder eine persönliche Auszeit.“

Das Arbeitszeitkonto mit den angesparten Stunden kann zu einem späteren Zeitpunkt zum individuellen Freizeitausgleich, der Frührente oder über eine Reduzierung der Pflichtstunden genutzt werden.

Die Arbeitszeitkonten, die die Freien Demokraten in der Landesregierung eingebracht haben, könnten  künftig dazu beitragen, die Unterrichtsversorgung abzusichern, da Anreize geboten werden, die persönliche Lebenssituation durch vorangegangene Mehrarbeit flexibel auszugleichen.

FDP und Gewerkschaften hatten sich im Vorfeld in monatelangen Verhandlungen in Magdeburg für die Neuerung ein- und schlussendlich durchgesetzt.