Urteil im „Zwillingsschwestern-Prozess“ rechtskräftig

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Halle. LG. Die Verurteilung einer Frau nach zwei Tötungsversuchen an ihrem ehemaligen Lebensge-fährten ist rechtskräftig.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte am 14.12.2022 eine 42-jährige Frau wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Zum Fall

Nach den Feststellungen der Kammer habe die Angeklagte mit ihrer gesondert verfolgten Zwillingsschwester den Entschluss gefasst, ihren ehemaligen Lebensgefährten zu töten, um das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu erhalten. Entsprechend dieses gemeinsamen Tatplans habe die Angeklagte im Oktober 2021 mit ihrer Zwillingsschwester die Elektroanlage der Scheune des ehemaligen Lebensgefährten in der Absicht manipuliert, dass dieser beim Öffnen des Scheunentores einen tödlichen Stromschlag erleidet. Der ehemalige Lebensgefährte habe die Stromkabel beim Öffnen des Scheunentores jedoch bemerkt. Die Kammer wertete diese als versuchten Mord.

Im Mai 2022 habe die Angeklagte dann mit ihrer Zwillingsschwester versucht, dem ehemaligen Lebensgefährten die gemeinsame Tochter zu entziehen. Während der ehemalige Lebensgefährte das Kind bei einem Halt mit dem Auto auf der Weststraße in Halle im Arm gehalten habe, habe die Angeklagte mehrfach mit einem Messer auf den Oberkörper des Mannes eingestochen. Der Mann habe hierdurch multiple, zum Teil lebensbedrohliche, Stichverletzungen erlitten. Da die Angeklagte dann jedoch von weiteren Stichen abgesehen habe, wertete die Kammer dies als Rücktritt vom versuchten Mord und sprach die Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Bei beiden Taten ging die Kammer zudem von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit aus.

Die Angeklagte hatte gegen dieses Urteil zunächst Revision eingelegt, diese jedoch nunmehr zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts ist damit seit dem 27.12.2022 rechtskräftig.