Trinkwasserverordnung wurde novelliert

Trinkbrunnen
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Halle. LAV. Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) informiert über die Novellierung der Trinkwasserverordnung. Am 23. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt die neue Trinkwasserverordnung veröffentlicht. Die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten und dient insbesondere der Umsetzung europäischer Richtlinien zur Festlegung von Qualitätsanforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht. Gleichzeitig erfolgte eine Neustrukturierung der Verordnung.

Die Verordnung beschreibt die Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers sowie die Pflichten für die Wasserversorger und Betreiber der Trinkwasserinstallationen in den Gebäuden sowie für die Überwachungsbehörden.

Die aktuelle Trinkwasserverordnung enthält jetzt 73 Paragraphen mit 7 Anlagen, wobei viele bewährte Regelungen der bisherigen Trinkwasserverordnung weiterhin gelten. Auch zukünftig wird die Qualität des Trinkwassers durch ein System von Untersuchungspflichten seitens der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sowie behördlicher Überwachung kontrolliert.

Die neue Trinkwasserverordnung enthält aber auch eine Reihe nennenswerter Änderungen, die den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter verbessern:

  • Es wurden verpflichtende Regelungen zur Durchführung eines kontinuierlichen Risikomanagements eingeführt. Der risikobasierte Ansatz umfasst das gesamte Versorgungssystem, d. h. vom Einzugsgebiet bis zur Entnahmestelle bei der Verbraucherin bzw. dem Verbraucher. Die Erkenntnisse aus der Risikobewertung fließen unmittelbar in die Untersuchungspläne der Betreiber der Wasserversorgungsanlagen ein, die konkreten Untersuchungspläne sind durch das Gesundheitsamt zu genehmigen.

  • Das Spektrum der überwachungspflichtigen Parameter wurde aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erweitert. Dies betrifft z. B. die Parametergruppe der per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), aber auch Bisphenol A und Desinfektionsnebenprodukte wie Chlorit, Chlorat und Halogenessigsäuren. Die Grenzwerte dieser neuen Parameter gelten zum Teil erst nach längeren Übergangszeiten.

  • Darüber hinaus enthält die Trinkwasserverordnung jetzt auch eine Verpflichtung zum Austausch oder zur Stilllegung von Trinkwasserleitungen aus Blei bis 12. Januar 2026 in allen Wasserversorgungsanlagen einschließlich Trinkwasserinstallationen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist verlängert werden.

  • Alle Grenzwertüberschreitungen und besonderen Auffälligkeiten sind weiterhin der jeweiligen Überwachungsbehörde unverzüglich zu melden und es sind geeignete und der jeweiligen Situation angepasste Maßnahmen umzusetzen, um für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Für die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen bestehen zusätzliche Informationspflichten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern und gegenüber den Behörden bis zur Berichterstattung an die EU.

Die Verordnung kann unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/159/VO.html abgerufen werden.
Im LAV werden für alle neuen Parameter die entsprechenden Untersuchungsmethoden etabliert, sodass schon vor Inkrafttreten der neuen Grenzwerte das gesamte Untersuchungsspektrum abgesichert werden kann. Die Verschärfung der Grenzwerte für Arsen, Blei und Cadmium erfordert aus analytischer Sicht keine weiteren Veränderungen, da die geforderten Bestimmungsgrenzen bereits jetzt sicher unterschritten werden.

Zur fachlichen Unterstützung der Gesundheitsämter bei der praktischen Umsetzung der regulatorischen Vorgaben gibt es in Sachsen-Anhalt Handlungsempfehlungen, die durch die Landes-Arbeitsgruppe „Trinkwasser“ erstellt werden. Schwerpunkt der Aufgabenstellung dieser Arbeitsgruppe wird jetzt die Überarbeitung bzw. Neufassung der Handlungsempfehlungen sein.

Die Gesundheitsämter wurden im Rahmen einer Fortbildung am 31.03.2023 bereits über die wesentlichen Inhalte der neuen Verordnung informiert. Weitere Schulungen und Fortbildungen werden durch das LAV speziell für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern in Sachsen-Anhalt angeboten werden, so dass die praktische Umsetzung der neuen regulatorischen Anforderungen auch in Sachsen-Anhalt aus fachlicher Sicht sichergestellt werden kann.