Saalekreis: Ergebnisse des Kreistags vom 06. Mai 2026

Foto: Landkreis Saalekreis.

Merseburg/LKS. Beim Kreistag am 06. Mai 2026 trafen die Kreistagsmitglieder wichtige Entscheidungen für den Öffentlichen Personennahverkehr, die Wirtschaftsförderung und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Nach der erfolgreichen Teilnahme der Wirtschaftsförderung des Saalekreises an der Grünen Woche 2026, gemeinsam mit Kommunen und Unternehmen aus dem Landkreis, ist auch für 2027 ein Stand bei der weltweit führenden Veranstaltung im Bereich Ernährung, Wirtschaft und Gartenbau geplant. Um eine angemessene Darstellung der Vielfalt zu ermöglichen und die verschiedenen Akteure flexibel zu präsentieren, soll der Stand im kommenden Jahr 21 m² betragen. Er wird ein Schaufenster in die Region sein, die regionale Vermarktung stärken und den Landkreis auf nationaler Ebener sichtbarer machen. Die Gebühren für den Stand sollen über Fördermittel mitfinanziert werden. Die Beteiligung regionaler Akteure soll auf Grundlage einer kreisweiten Bedarfsanfrage erfolgen. Angesprochen werden insbesondere Direktvermarkter, touristische Anbieter, landwirtschaftliche Betriebe, Initiativen sowie Kommunen. Ziel ist es, ein vielfältiges Gesamtbild des Saalekreises den Besucherinnen und Besuchern der Messe vorzustellen. Die Kreistagsmitglieder folgten einstimmig den positiven Beschlüssen aus dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und Regionalentwicklung sowie dem Finanz- und Kreisausschuss.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde über die geänderte Allgemeine Vorschrift über die Gewährung von Mitteln für den eigenwirtschaftlichen ausgestalteten Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Saalekreis abgestimmt. 2023 wurde die Allgemeine Vorschrift für den Bereich des Linienbündels 1 „Saalekreis Nord“ sowie über die Anwendung und Anerkennung des Deutschlandtickets als Höchsttarif beschlossen. Aufgrund der geänderten Bestimmungen zur Nutzung des Deutschlandtickets als auch der Option für den Landkreis weitere zusätzliche Linienbedarfsverkehre zu schaffen, war eine Änderung erforderlich.

Der Kreistag hat 2014 den „Aktionsplan Inklusion“ zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Handlungsempfehlung für den Saalekreis beschlossen. Eine zentrale und noch offene Maßnahme des Aktionsplans ist die Gründung eines Beirates für Menschen mit Behinderungen. Dessen Aufgabe ist es, Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aktiv zu fördern und eine Interessenvertretung zu etablieren. Der Beirat soll sich dafür einsetzen, dass die Betroffenen, Angehörigen und Verbände bei Entscheidungen Berücksichtigung finden und die Kreisverwaltung, den Kreistag und die Fachausschüsse zu Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, berät.

Die Kreistagsmitglieder folgten den vorausgegangenen Empfehlungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses sowie des Finanz- und des Kreisauschusses und votierten mehrheitlich für die Gründung des Beirates.