Mord in Halle-Neustadt im September 2021: Verurteilung rechtskräftig

Landgericht
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Halle. LG. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte am 03.06.2022 eine 28-jährige Frau und zwei Männer im Alter von 43 und 56 Jahren jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Angeklagte sowie der 43-jährigen Mann wurden wegen gemeinschaftlichen, heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen und der 56-jährige Angeklagte wegen Anstiftung zum heimtückischen Mord schuldig gesprochen.

Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer hätten die 28-jährige Angeklagte und der Ehemann der Getöteten, der 56-jährige Angeklagte, bereits ein Jahr vor der Tat eine Beziehung begonnen. Im September 2021 hätten die Angeklagten dann den Entschluss gefasst, die Ehefrau des 56-jährigen Angeklagten zu töten. Zur Realisierung des Tatplans habe die 28-jährige Angeklagte, wie zuvor mit dem Ehemann der Getöteten abgesprochen, den dritten Angeklagten als Mittäter angeworben. Am 24.09.2021 habe der 43-jährige Angeklagte entsprechend des gemeinsamen Tatplanes der Angeklagten derart massiv mit einem Messer auf den Halsbereich der Geschädigten eingewirkt ein, dass diese daraufhin unmittelbar an den Verletzungen verstorben sei. Die Angeklagte habe zuvor die Wohnungstür mit dem vom Ehemann der Getöteten hierfür zur Verfügung gestellten Schlüssel geöffnet und die Geschädigte festgehalten, um den Taterfolg herbeizuführen.

Die von den Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof nunmehr mit Beschluss vom 14.12.2022 als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit seit dem 15.12.2022 rechtskräftig.