Halle. EK. Die Klinik für Operative Kindermedizin am Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale) hat zum Jahreswechsel mehrere minderjährige Patientinnen und Patienten mit erheblichen Verletzungen durch Feuerwerkskörper behandelt.
Das Team um den Leitenden Oberarzt Dr. med. Björn Wilkens und den diensthabenden Arzt Peter Zerche behandelte am Silvestertag und in der Neujahrsnacht unter anderem:
- Ein 3-jähriges Mädchen wurde vermutlich durch einen Querschläger im Gesicht getroffen. Es erlitt drittgradige Verbrennungen im Bereich der Wange und des Kiefers, die eine operative Versorgung notwendig machen.
- Durch den Einschlag einer Rakete im Rückenbereich kam es bei einem 11-jährigen Jungen zu ausgeprägten Verbrennungen und einer Schussverletzung am Oberkörper.
- In der Hand eines 14-jährigen Jungen explodierte ein Feuerwerkskörper, den er aufgehoben hatte. Die Folge sind Verbrennungen an den Fingern sowie eine tiefe Wunde über dem Brustbein.
- Weitere Kinder und Jugendliche erlitten Verbrennungen und Platzwunden an Händen und Fingern, meist durch das erneute Zünden von „Blindgängern“, die dann noch in der Hand detonierten.
Aus medizinischer Sicht stellt die Behandlung von Verletzungen durch Pyrotechnik eine besondere Herausforderung dar, da die Kombination aus thermischer Energie und mechanischer Krafteinwirkung oft tiefe Gewebeschäden verursacht.
Sicherheitshinweise der Klinik für Kindermedizin
Um die Anzahl schwerer Verletzungen zukünftig zu reduzieren, mahnt die Klinik zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Pyrotechnik. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die strikte Einhaltung von Sicherheitsabständen, wobei Feuerwerk unter keinen Umständen in die Richtung von Personen oder Menschenmengen gezündet werden darf. Ebenso kritisch ist der Umgang mit sogenannten Blindgängern. Nicht detonierte Böller dürfen nicht erneut entzündet oder aufgehoben werden, da sie jederzeit zeitverzögert explodieren können. Da Kinder die Gefahren von Explosivstoffen oft nicht einschätzen können, ist zudem eine konsequente Aufsicht durch Erwachsene sowie der Aufenthalt der Kinder in geschützten Bereichen während des Abbrennens von Pyrotechnik unerlässlich.