Halle/VZSA. Bunt, kalt und nicht nur bei Kindern beliebt: Slush-Ice-Getränke. In Medienberichten wird oft vor Risiken durch Glycerin in Slush-Ice-Getränken gewarnt. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zeigt jedoch: Der Zusatzstoff wird fast ausschließlich in Varianten mit Süßungsmitteln eingesetzt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor Slush-Ice-Getränken mit Süßungsmitteln. Gerade die vermeintlich „gesünderen“ zuckerfreien Varianten sind problematisch, da sie oft hohe Mengen an Glycerin (E 422) enthalten. Dieser Lebensmittelzusatzstoff kann gerade bei Kindern schon ab kleinen Mengen Übelkeit, Erbrechen, Schwindel oder Kopfschmerzen auslösen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nahm zunächst 124 Slush-Ice-Sirupe verschiedener Hersteller im Rahmen einer Online-Recherche unter die Lupe. Im Fokus stand die Angabe zum Glycerin-Gehalt. In allen Slush-Ice-Getränken mit Süßungsmitteln war Glycerin enthalten. In zuckerhaltigen Varianten wurde hingegen, bis auf eine Probe, die zusätzlich auch Süßungsmittel enthielt, auf den Einsatz von Glycerin verzichtet.
„Eltern meinen es gut, wenn sie zur Slush-Ice-Alternative mit Süßungsmitteln greifen, diese kann jedoch gerade für kleine Kinder Risiken bergen“, sagt Alexander Heinrich, aus dem Referat Lebensmittel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Unser Rat ist klar: Kinder sollten Slush-Ice-Getränke mit Süßungsmitteln vorsorglich überhaupt nicht trinken.“
In einer in Sachsen-Anhalt durchgeführten Marktstichprobe waren in zwei von 20 kontrollierten Verkaufsstellen Slush-Ice-Getränke mit Süßungsmitteln erhältlich. Auch war nicht sofort zu erkennen, ob Glycerin enthalten ist. Nur zwei Anbieter informierten in der Getränkekarte oder auf den Maschinen transparent über enthaltene Zusatzstoffe. „Angesichts fehlender Kennzeichnung der Zusatzstoffe sind Verbraucher dazu gezwungen beim Personal nachfragen, ob das angebotene Slush-Getränk Süßungsmittel und damit auch Glycerin enthält“, betont Alexander Heinrich.
Vorsicht bei geringem Körpergewicht und Additionseffekten
Laut einer Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) kann bei einem Körpergewicht von 20 Kilogramm der Verzehr von 191 Milliliter eines durchschnittlichen Slush-Getränkes bereits zu negativen gesundheitlichen Effekten führen. Bei dem Glycerin-reichsten Produkt genügten bereits 35 Milliliter – Mengen die von einer Portion spielend übertroffen werden.
„Das Problem ist nicht nur das Slush-Ice-Getränk, sondern die Kombination“ so der Koch und staatlich geprüfte Diplomlebensmittelchemiker Alexander Heinrich: „Glycerin ist in verschiedenen alltäglichen Lebensmitteln enthalten. Hat ein Kind schon Backwaren, Riegel, Sandwiches oder Kaugummis bekommen und trinkt zusätzlich ein glycerinhaltiges Slush-Ice, addieren sich die Mengen und können so schnell die kritische Dosis übertreffen.“
Wichtiges
- Für Jugendliche und Erwachsene gilt: Vorsorglich nicht mehr als ein süßungsmittelhaltiges Slush-Ice-Getränk pro Tag
- Verzichten Sie darauf, süßungsmittelhaltige Slush-Ice-Getränk zusammen mit oder direkt nach dem Verzehr von Backwaren, Riegeln, Kaugummi oder Fertiglebensmittel zu konsumieren, die ebenfalls Glycerin enthalten
- Achten Sie auf die Angabe „mit Süßungsmitteln“ oder fragen Sie das Personal, ob im Slush-Ice-Getränke Glycerin (E 422) enthalten ist
- Kinder sollten vorsorglich keine Slush-Ice-Getränk mit Süßungsmitteln zu sich nehmen
- Auch für zuckerhaltige Slush-Ice-Getränke gilt – nur eine Portion am Tag! Denn bereits kleine Zuckermengen können sich negativ auf die Gesundheit auswirken
Hintergrund
Glycerin (E 422) ist als Lebensmittelzusatzstoff durch die VO (EG) Nr. 1333/2008 in verschiedenen Funktionsklassen aber ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bereits 2017 und 2022 Neubewertungen vorgenommen und Kinder, die aromatisierte Getränke verzehren, als besonders gefährdete Gruppe identifiziert. Die von der EFSA als pharmakologisch wirksame Dosis angesehene Menge von 125 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Stunde wird laut der Untersuchung durch den Konsum bestimmter Lebensmittel schnell erreicht. Das BfR geht in seiner aktuellen gesundheitlichen Einschätzung von einer therapeutisch wirksamen Dosis in Höhe von 253 mg pro Kilogramm Körpergewicht aus. Neben aromatisierten Getränken tragen laut der Re-Evaluierung (EFSA) Kaugummi, Energie/Eiweißriegel, Diätlebensmittel und Ready-to-Eat Produkte (Sandwiches, Meal-Kits) aber auch Wein und Bier maßgeblich zur Exposition bei.