„Handbuch Pflege“ der Verbraucherzentrale lotst durch Leistungen und Anträge

Alte Dame Hand
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Halle. VZSA. Wenn für Pflegepersonen eine Reha in einer stationären Einrichtung ansteht, können ihre pflegebedürftigen Angehörigen dort seit Juli 2024 einfacher mit aufgenommen werden. Nur eine von vielen Verbesserungen aus dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, von denen einige bereits zum Jahreswechsel 2024 in Kraft getreten sind, oder mit denen Pflegebedürftige und deren Angehörige im nächsten Jahr fest rechnen können: So wird ab Juli 2025 das neue Entlastungsbudget die Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege erleichtern. Das „Handbuch Pflege“ der Verbraucherzentrale gibt einen aktuellen Überblick über die vielfältigen Leistungen der Pflegeversicherung. Checklisten und Formulare helfen ganz praktisch, um die passenden Pflegeleistungen auszuwählen und richtig zu beantragen.

Nach wie vor gilt: Wenn Pflege notwendig wird, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgen und dieser Termin will gut vorbereitet sein. Das Handbuch erläutert verständlich die Begutachtungskriterien und zeigt, unter welchen Voraussetzungen Pflegebedürftigen welche Leistungen aus der Pflegeversicherung zustehen. Ein eigenes Kapitel beschreibt darüber hinaus, welche Rechte pflegende Menschen haben: von Freistellungsmöglichkeiten im Beruf bis hin zur sozialen Absicherung. Hilfreiche Musterschreiben im Formularteil des Buchs lotsen nicht nur durch den Antragsdschungel, sondern bieten auch Formulierungshilfen. So etwa für einen Widerspruch gegen die Einstufung in einen Pflegegrad oder um beim Arbeitgeber die Freistellung zur Begleitung eines todkranken nahen Angehörigen zu beantragen. Alle Formulare wie auch Checklisten lassen sich heraustrennen und archivieren – oder alternativ online ausfüllen und ausdrucken.

Der Ratgeber „Handbuch Pflege“ hat 198 Seiten und kann per Telefon unter der Rufnummer (0211) 91 380-1555 oder im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de bestellt werden.