Halle/StatLa. Die Finanzverwaltungen in Sachsen-Anhalt haben 2025 insgesamt 1.742 Erbschaften und Schenkungen mit einem Wert des Vermögens von zusammen 249,6 Mio. Euro erstmalig zur Erbschaft- und Schenkungsteuer veranlagt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden darauf Erbschaft- und Schenkungsteuern von insgesamt 29,0 Mio. Euro festgesetzt. Gegenüber 2024 war das ein Plus um 38,5 %. Von der Steuersumme entfielen 2025 auf Erbschaften 24,1 Mio. Euro und auf Schenkungen 4,8 Mio. Euro. Im Vergleich zu 2024 setzten die Finanzverwaltungen 31,5 % mehr Erbschaftsteuern und 88,6 % mehr Schenkungsteuern fest.
Erbschaftsteuer für 1.522 Erwerbe von Todes wegen
Erbschaftsteuern wurden für 1.522 Erwerbe von Todes wegen fällig. Deren Wert vor Abzug von Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen und Freibeträgen belief sich auf insgesamt 184,2 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung aller Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen, Freibeträge und Vorerwerbe wurden 111,7 Mio. Euro steuerpflichtige Erwerbe für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zu Grunde gelegt.
Schenkungsteuer für 220 Schenkungen
Weiterhin wurden Schenkungsteuern für 220 Schenkungen fällig. Deren Wert der Erwerbe vor Abzug von Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen und Freibeträgen belief sich auf insgesamt 65,5 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung aller Steuerbefreiungen, Steuerbegünstigungen, Freibeträge und Vorerwerbe wurden 32,5 Mio. Euro steuerpflichtige Erwerbe für die Festsetzung der Schenkungsteuer zu Grunde gelegt.
Steuerbelastungsquote bei 20,1 %
Rechnerisch ergab sich eine durchschnittliche Steuerbelastungsquote für die steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen von 21,6 % und für die Schenkung von 14,9 %. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote für Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen insgesamt lag 2025 bei 20,1 % (2024: 21,7 %).