Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber: Integration durch Erfahrung und Beteiligung am Allgemeinwohl

Halle (Saale)
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Halle/PSt. Die Stadt Halle (Saale) sieht in Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber eine frühzeitige und verbindliche Integrationsmaßnahme und strebt daher an, diese flächendeckend anzubieten. Die in Frage kommenden Personen sollen praktische Berufserfahrungen sammeln, die Arbeitskultur in Deutschland kennenlernen und insbesondere ihre sprachlichen Kompetenzen im Alltag festigen. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Allgemeinwohl in der Stadt.

Die Stadt zielt mit den Arbeitsgelegenheiten darauf ab, Asylbewerber und Geduldete aktiv auf ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben in Deutschland vorzubereiten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Chancen, ihre Integrationsperspektiven zu verbessern und damit früher zu einer eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts zu kommen. Die Arbeitsgelegenheiten werden auf Grundlage von § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und sowohl innerhalb der Stadtverwaltung wie auch in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern umgesetzt.

Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt: „Zusammenleben funktioniert nur durch persönliche Begegnung und gegenseitiges Vertrauen. Und Integration entsteht nur, wenn Menschen sich einbringen können und in ihrer Gemeinschaft Wertschätzung erfahren. Hier knüpfen wir mit der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten an. Und auch die Stadt Halle profitiert: Wir bekommen Unterstützung bei wichtigen gemeinnützigen Projekten. So wird der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten zu einem Gewinn für alle Seiten.“

Konkrete Anreize für die Teilnehmenden sind berufliche Orientierung, finanzielle Unterstützung in Form einer monatlichen Aufwandsentschädigung von bis zu 85 Euro in bar, Erstattung der notwendigen Mobilitätskosten (Deutschland-Ticket) und die Unterstützung des Spracherwerbs. Die Arbeitsgelegenheiten erstrecken sich über verschiedenste Bereiche: Es gibt interne Einsatzstellen in der Stadtverwaltung (z.B. in der Task Force „Saubere Stadt“, beim Müllsammeln, dem Bauhof und beim Grünflächenunterhalt, aber auch in kulturellen Bildungseinrichtungen) sowie Arbeitsmöglichkeiten bei externen Partnern, etwa in Flüchtlingsunterkünften, sozialen Zentren sowie bei Wohlfahrts- und Umweltverbänden. Zu den Tätigkeiten gehören Landschaftspflege und Unkrautbeseitigung, Umwelt- und Naturschutz, einfache Tätigkeiten im Bau- und Wertstoffhof, Grünanlagenpflege und Gartenbau, Umfeld-Erhaltung an Schulen und Kindertagesstätten, soziale Unterstützungsleistungen oder die Beseitigung von Unrat auf Spiel- und Sportplätzen.

Die Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber sind verbindlich. Wer eine zumutbare Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund ablehnt, muss mit den gesetzlich vorgesehenen leistungsrechtlichen Folgen rechnen und wird entsprechend sanktioniert.

Zum Verfahrensablauf

Arbeitsgelegenheiten werden zentral über das Dienstleistungszentrum Stadtgesellschaft und Klimaschutz koordiniert. Interessierte gemeinnützige Träger können sich an die Stadt wenden und werden bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten und dem Finden passender Teilnehmender unterstützt. Die Stadtverwaltung übernimmt die direkten Kosten; Arbeitsmittel wie Handschuhe und Geräte werden von den Einsatzstellen bereitgestellt.

Anmeldungen und Rückfragen nimmt das DLZ Stadtgesellschaft und Klimaschutz entgegen unter dlz-stadtgesellschaft-klimaschutz@halle.de.