Landkreis Saalekreis informiert über Zwischenverfügung des Verwaltungsgerichtes Halle
Merseburg/LKS. Das Verwaltungsgericht Halle – 4. Kammer hat am 16. Juli 2026 (berichtigt durch den Beschluss vom 17. Juli 2026) wie folgt beschlossen:
„Von der in der in der 2. Änderung der Allgemeinverfügung des Antragsgegners vom 20. Mai 2026 geregelten Zulassung des Gemeingebrauchs auf dem Geiseltalsee darf für den erstmals von der Allgemeinverfügung erfassten Nordbereich des Geiseltalsees sowie hinsichtlich der erstmals zugelassenen Nutzung zum Kite-Surfsport im Südbereich des Geiseltalsees bis zur Entscheidung über den Eilantrag des Antragstellers kein Gebrauch gemacht werden.“
Heißt: Die neuen Erlaubnisse sind vorläufig gestoppt. Weder darf der neu freigegebene Nordbereich genutzt werden, noch ist Kitesurfen im Südbereich vorerst erlaubt – jedenfalls bis das Gericht über den Eilantrag entschieden hat.
Dem Landkreis Saalekreis wurde aufgegeben, die Allgemeinheit hierüber durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Saalekreis und in der regionalen Presse zu informieren.
Das Verwaltungsgericht hat eine Zwischenentscheidung [sogenannter Hängebeschluss] zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auf der Grundlage von Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) getroffen. Das Gericht führt aus, dass ohne Vorlage und Prüfung der bislang noch nicht vorliegenden Verwaltungsvorgänge auch unter Beachtung der Prüfungstiefe nicht bewertet werden kann, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Allgemeinverfügung vom 20.05.2026 rechtmäßig ist. Ohne den Hängebeschluss bliebe dem Antragsteller nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtes ein effektiver Rechtsschutz versagt, wenn es noch während des Eilverfahrens möglicherweise zu Brutverlusten geschützter Vogelarten in dem betroffenen Bereich käme.
Die Zwischenentscheidung trifft somit keine Aussage über die Rechtsmäßigkeit der angegriffenen 2. Änderung der Allgemeinverfügung zur Regelung des Gemeingebrauches auf dem Geiseltalsee vom 20. Mai 2026.
Der Landkreis setzt den Beschluss des Verwaltungsgerichtes unverzüglich um und hat bereits die Sperrbojen wieder in Betrieb genommen. Die Einhaltung wird kontrolliert.