Halle/PSt. Während der Fußball-WM vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 dürfen die im halleschen Stadtgebiet befindlichen Gaststätten, die über einen erlaubten Freiflächenbetrieb verfügen, ihre Betriebszeiten für die öffentliche Direktübertragung von Weltmeisterschaftsspielen, deren Anfangszeit bis einschließlich 22 Uhr liegt, bis 60 Minuten nach Spielende ausdehnen. Dazu hat die Stadt Halle (Saale) eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die die öffentliche Vorführung und den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 regelt.
Demnach sind die Anlagen auf den Gaststättenfreiflächen so zu errichten und zu betreiben, dass sie den Anforderungen der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026LärmSchV) vom 13. Mai 2026 entsprechen. Es ist zudem sicherzustellen, dass Tongeräte mit Ausnahme jener Geräte, die der Direktübertragung dienen, nicht benutzt werden und Lautsprecher-Einrichtungen so ausgerichtet sind, dass die Beschallung der Nachbarschaft so gering wie möglich erfolgt und insbesondere die nächstgelegenen Wohnhäuser nicht direkt beschallt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass Fanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen, Combinho und ähnliche lärmerzeugende Instrumente und Geräte nicht benutzt werden und die Übertragung von Kommentaren und Spielanalysen bis höchstens 60 Minuten nach dem Schlusspfiff in einem geringen Umfang erlaubt ist.
Die Allgemeinverfügung wird am Freitag, 05. Juni 2026, in einem Sonderamtsblatt sowie im Internet unter amtsblatt.de veröffentlicht und gilt ab dem 6. Juni 2026.