Halle/PSt. Die Stadtverwaltung Halle (Saale) wurde durch das Landesverwaltungsamt informiert, dass mit Vorlage der geänderten Unterlagen zum Haushalt 2026 nunmehr die gesetzlich normierte Prüffrist neu beginnt und erst am 4. Mai 2026 endet. Zuvor war das Ende der Prüffrist auf den 15. April 2026 datiert.
Der Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung, Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2026, Haushaltskonsolidierungskonzept 2026 (VIII/2025/01586) (Vorlage VIII/2026/02385) vom 25. März 2026 – inklusive der seitens des Stadtrates zudem vorgenommenen Änderungen – führte in der Konsequenz dazu, dass der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 zu aktualisieren waren. Die erforderlichen Anpassungen hat die Verwaltung nach Beschluss des Stadtrates umgehend vorgenommen und dem Landesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben.
Die Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom heutigen 10. April 2026, dass mit Vorlage der geänderten Unterlagen nunmehr die gesetzlich normierte Prüffrist neu beginnt, kann die Stadtverwaltung nur zur Kenntnis nehmen. Es liegt nunmehr im Ermessen des Landesverwaltungsamtes, ob es diese Prüffrist, die am 4. Mai 2026 endet, vollständig ausreizt.