Merseburg/LKS. Beim Kreistag am 18. März 2026 trafen die Kreistagsmitglieder wichtige Entscheidungen zur Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und die zukünftige Arbeit der Leistelle des Landkreises.
Zum Sonderkreistag am 14. Januar 2026 wurden die Investitionsprojekte beschlossen, die über das „Sondervermögen Infrastruktur“ für das Jahr 2026 angemeldet werden sollen. Diese wurden fristgerecht bis zum 31. Januar 2026 eingereicht. Für sechs Baumaßnahmen im Tiefbau ist ein zeitnaher Mittelabfluss und zügiger Maßnahmebeginn in diesem Jahr notwendig. Um die bislang nicht geplanten Bauprojekte durchführen zu können, ist jedoch eine haushaltsrechtliche Grundlage erforderlich. Aus diesem Grund werden die dafür benötigten Mittel außerplanmäßig in den Investitionshaushalt 2026 eingestellt. Die außerplanmäßigen Auszahlungen werden einhundertprozentig über das „Sondervermögen Infrastruktur“ finanziert. Die Kreistagsmitglieder folgten den bereits positiven Beschlüssen aus dem Finanz- und Kreisausschuss und stimmten dem Beschluss einstimmig zu.
Bereits seit 1996 ist über eine Zweckvereinbarung geregelt, dass die Leistelle der Stadt Halle (Saale) auch für den nördlichen Saalekreis zuständig ist. Im Jahr 2023 stimmten die Kreistagsmitglieder für eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Bereich der Gefahrenabwehr durch Fusionierung der Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschloss im April 2024 den Neubau einer Leitstelle mit Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage am Standort „An der Feuerwache 5/7“ in Halle (Saale), der bis 2028 abgeschlossen sein soll. Mit der Fusionierung ergeben sich Synergien für den Landkreis und Halle (Saale). Der Verwaltungs- und Organisationsaufbau wird verschlankt und Personalkosten eingespart, die Fixkosten für z.B. Wartung und Abschreibungen werden gesenkt, Verwaltungsaufwendungen u.a. für Gutachten, Beschaffungen oder Dienstleistungsaufträge minimieren sich und Personalausfälle können besser kompensiert werden.
Dem Beschluss für die Zweckvereinbarung wurde bereits am 25. Februar 2026 durch den Stadtrat Halle (Saale) zugestimmt. Der Kreistag des Saalekreises votierte ebenfalls für die Zweckvereinbarung. Der Beschluss erfolgte einstimmig.