Saalekreis ruft zu erhöhter Vorsicht bei Newcastle-Krankheit bei Geflügel auf

Hahn
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Merseburg/LKS. Aufgrund der Ende Februar aufgetreten Fälle der Newcastle-Krankheit in Geflügelbeständen in Brandenburg und Bayern ruft das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Saalekreis alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf. Wird das Virus in einem Bestand festgestellt, müssen alle Tiere des betroffenen Bestandes getötet werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Die Newcastle-Krankheit ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Geflügel. Sie ist anzeigepflichtig, das bedeutet, dass jeder Verdacht oder Ausbruch unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden muss. Für ungeimpfte Tiere verläuft die Erkrankung in den meisten Fällen tödlich. Die Symptome können denen der Geflügelpest (Aviäre Influenza) ähneln. Erste Anzeichen sind häufig eine erhöhte Sterblichkeit im Bestand, ein Rückgang der Legeleistung, Teilnahmslosigkeit (Apathie) oder Appetitlosigkeit. Auch Atemprobleme, Durchfall oder neurologische Symptome wie Gleichgewichtsstörungen können auftreten.

Biosicherheitsmaßnahmen

Aufgrund der aktuellen Ausbruchssituation wird dringend empfohlen, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Darunter versteht man Maßnahmen, die verhindern, dass Krankheitserreger in einen Bestand eingeschleppt oder weiterverbreitet werden. Dazu gehört insbesondere, den Kontakt zu Wildvögeln sowie zu Geflügel aus anderen Beständen zu vermeiden und Futter, Wasser und Einstreu vor Verunreinigungen zu schützen. Ställe sollten nur mit sauberer Kleidung und geeignetem Schuhwerk betreten werden. Idealerweise werden separate Stallkleidung und -schuhe verwendet. Außerdem sollten Hände vor und nach dem Betreten des Stalls gründlich gereinigt oder desinfiziert werden. Es wird dringend davon abgeraten, Tiere unbekannter Herkunft in den eigenen Bestand aufzunehmen. Geräte und Transportmittel sind regelmäßig zu reinigen und bei Bedarf zu desinfizieren. Der Stall sollte möglichst vor unbefugtem Zutritt geschützt werden.

Weitere Hinweise auf der Homepage des FLI: https://www.fli.de/de/startseite

Bitte beachten: Keine Eier oder Eierschalen an Geflügel verfüttern, da hierdurch Krankheitserreger übertragen werden können!

Impfpflicht

Gegen die Newcastle-Krankheit stehen wirksame Impfstoffe zur Verfügung. Die Impfung ist gesetzlich verpflichtend für alle Hühner- und Putenhaltungen, unabhängig von der Bestandsgröße. Dies gilt ausdrücklich auch für Klein- und Hobbyhaltungen. Halterinnen und Halter werden daher dringend aufgefordert, den Impfstatus ihrer Tiere regelmäßig zu überprüfen und notwendige Auffrischungsimpfungen rechtzeitig durchführen zu lassen. Informationen zu Impfintervallen und zur Durchführung der Impfung sind beim Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt zu erhalten.

Sollten im Bestand Krankheitsanzeichen auftreten, ist unverzüglich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Saalekreis zu informieren:

Kontakt
Telefon: 03461 40 1771
E-Mail:  veterinaeramt@saalekreis.de

Weitere Informationen unter https://lksk.de/uh4a4