Halle/LAU. Über das >> Onlineportal „MelBA“ können Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts ab sofort digital melden, welche geschützten Tiere sie halten und in welcher Anzahl. Für streng geschützte Arten, wie z. B. Griechische Landschildkröten und Graupapageien, lassen sich auch EU-Bescheinigungen beantragen.
Mit dem neuen, digitalen Service „MelBA“ können die gesetzlich erforderlichen Melde- und Bescheinigungsunterlagen mit PC oder Laptop kostenlos und ohne zusätzliche Software dem CITES-Büro übermittelt werden.
Außerdem können die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und andere Einrichtungen darüber ihren Tierbestand verwalten und Änderungen unkompliziert eintragen. Eine Smartphone-Version ist in Arbeit. Die Einreichung per Post oder E-Mail bleibt weiterhin möglich.
Allgemeine Informationen zu „MelBA“ finden sich auf der >> CITES-Website. Eine Anleitung zur Nutzung steht direkt im Meldeportal unter „Organisation“ bereit. Für Fragen gibt es außerdem die Service-Adresse melba@lau.mwu.sachsen-anhalt.de.
Weitere Informationen
Datenschutz und Datensicherheit des Online-Service wurden mit dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt abgestimmt, die Informationen werden auf besonders geschützten Servern in Deutschland gespeichert und verarbeitet. Die Nutzung des Portals ist kostenfrei, für die beantragten Bescheinigungen u. ä. können jedoch wie bisher Kosten anfallen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora; CITES) ist ein Übereinkommen zum internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen zum Schutz vor übermäßiger Ausbeutung. Für die Umsetzung in Sachsen-Anhalt ist das CITES-Büro in Steckby zuständig. Es nimmt Tierbestandsmeldungen entgegen und erteilt EU-Bescheinigungen.