Stadt schützt Igel auch im Winter – Nachtfahrverbot für Rasenmähroboter angepasst

Igel
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Halle/PSt. Zum Schutz von Igeln in Gärten hat die Stadt Halle (Saale) eine Allgemeinverfügung zum nächtlichen Fahrverbot für Rasenmähroboter erlassen. Diese trat am 23. August 2025 in Kraft und wurde nun angepasst.

Die Neufassung wurde im >> Amtsblatt Nr. 27 vom 12. Dezember 2025 veröffentlicht.

Demnach gilt ab dem 13. Dezember 2025 das Fahrverbot für Rasenmähroboter in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages. Bislang galt das Inbetriebnahmeverbot von 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens. Tagsüber können die Geräte weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.