Magdeburg/MI. Die Landespolizei Sachsen-Anhalt hat in der vergangenen Woche an verschiedenen Orten im Land Kontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs vorgenommen. Im Rahmen der länderübergreifenden Aktion „Truck & Bus III“ kamen 51 Polizeibeamtinnen und -beamte der Landespolizei zum Einsatz.
Insgesamt wurden 285 Fahrzeuge kontrolliert. Bei nahezu 40 Prozent der Fahrzeuge gab es Beanstandungen (113 Fahrzeuge mit Verstößen, darunter 8 Busse). Am häufigsten wurden die falsche Bedienung des Tachographen (85 Verstöße), Verstöße gegen Sozialvorschriften (32) sowie Geschwindigkeitsverstöße (31) festgestellt. Zehn Fahrzeuge wiesen technische Mängel auf. In insgesamt 13 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Unter anderem fiel auf der Bundesautobahn 14 bei Petersberg (Saalekreis) ein Lkw mit Anhänger auf, der kurz zuvor einen anderen Lkw überholt hatte. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fahrtenschreiber manipuliert worden war, sodass dieser eine geringere Geschwindigkeit als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit registrierte. Die ermittelte Abweichung betrug 12,9 Prozent. Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Neukalibrierung in einer zertifizierten Werkstatt angeordnet. Den Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld von 1.000 Euro, das bereits als Sicherheitsleistung erhoben wurde.
Im Raum Dessau-Roßlau wurde dem Fahrer eines Traktors die Weiterfahrt aufgrund von Überladung mit rund einer Tonne nicht gesicherten Gefahrgutes (Pflanzenschutzmittel) untersagt.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Kontrollwoche hat erneut gezeigt, wie notwendig unsere gemeinsamen Anstrengungen für mehr Verkehrssicherheit sind. Der hohe Anteil von Beanstandungen bei den kontrollierten Fahrzeugen untermauert die Notwendigkeit derartiger Schwerpunktaktionen. Insbesondere bei Lastkraftwagen und Bussen können technische Mängel, zu hohes Tempo oder unzureichend gesicherte Ladung schnell gravierende Folgen haben. Die Kontrollen sind erforderlich, weil sie nicht nur Verstöße aufdecken, sondern auch präventiv wirken. Sie sensibilisieren für die Einhaltung von Regeln im gewerblichen Personen- und Güterverkehr und leisten einen Beitrag zum Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.“
