 
Halle. PSt. Im Stadtgebiet Halle (Saale) wurden am 23. Oktober 2025 ein toter Schwan und am 25. Oktober 2025 eine tote Wildgans aufgefunden, die nach den Untersuchungsergebnissen des Landesamts für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt am Mittwoch, 29. Oktober 2025, positiv auf das Influenza A Virus befundet wurden.
Die Stadt Halle (Saale) ordnet an, dass sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachtel, Enten und Gänse) ab sofort
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten ist.
- Außerdem sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Wettbewerbe mit Geflügel und Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.
Diese Maßnahmen sind aufgrund des aktuellen Auftretens der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) bei Wildvögeln im Stadtgebiet Halle (Saale), in Sachsen-Anhalt sowie im gesamten Bundesgebiet erforderlich und dienen der Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in Nutztiergeflügelhaltungen. Da das Virus bei zahlreichen Wildvögeln in Deutschland und der EU nachgewiesen wurde, muss von der Gefahr der Übertragung aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelhaltungen ausgegangen werden. Aus diesem Grund ist der Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.
Die Anordnungen beruhen zusätzlich auf der Tatsache, dass die im Stadtgebiet von Halle (Saale) befindlichen Wasserflächen (Saale und Nebenflüsse, Seen und Teiche) sowie zugehörige Überschwemmungsgebiete von Zugvögeln, die Träger von aviären Influenzaviren sein können, regelmäßig als Rastplätze genutzt werden. Das Risiko einer Anreicherung und Verbreitung der Viren in der Umwelt ist durch hohe Tierzahlen und längere Aufenthaltsdauer der Zugvögel gegeben. Damit steigt auch das Risiko des Eintrags des Erregers in Geflügelbestände.
In der Stadt Halle (Saale) sind derzeit rund 410 vorwiegend private Geflügelhalter mit insgesamt 5.300 Tieren von der Stallpflicht betroffen. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die regulären Pflichten von Geflügelhaltern gemäß Geflügelpestverordnung hingewiesen:
- Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhalter!) ist dem Fachbereich Gesundheit, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Kreuzerstr. 12, 06132 Halle (Saale), Tel. 0345-221 36 10 oder veterinaeramt@halle.de unverzüglich anzuzeigen.
- Futter und Einstreu dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.
- Bei vermehrten Todesfällen, Veränderungen der Legeleistungen oder bei Gewichtsabnahme hat der Besitzer durch einen Tierarzt Geflügelpest ausschließen zu lassen.
- Der Halter muss ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel führen.
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende. anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels deren Ausbruch in Nutztierhaltungen neben erheblichem Tierleid auch weitreichende wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann.
Die Allgemeinverfügung mit sämtlichen Schutzmaßnahmen >> hier
 
 
		 
		