Geschäftsanfall bei Amtsgerichten in 2024 leicht gestiegen

Amtsgericht
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Halle. StatLa. Der Geschäftsanfall bei den Amtsgerichten im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % auf insgesamt 50.779 Verfahrenserledigungen gestiegen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, ging die Anzahl der Verfahrenserledigungen in Sachsen-Anhalt im
Vergleich zu 2015 um 27,0 % bzw. 18.790 Verfahrenserledigungen zurück.

Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit zählen die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen), Familiensachen sowie Straf- und Bußgeldsachen. Von den 2024 insgesamt erledigten Verfahren betrafen 15.479 die Zivilgerichte, 13.143 die Familiengerichte, 12 074 die Strafgerichte und 10.083 die für die Bußgeldverfahren zuständigen Abteilungen.

Den größten Anstieg verzeichneten 2024 die Bußgeldsachen. Hier wurden 11,1 % bzw. 1.008 mehr Verfahrenserledigungen als 2023 gemeldet. Im Gegensatz dazu waren die Erledigungen bei den Strafsachen mit -7,2 % (-942) am stärksten rückläufig.

Im Vergleich zu 2015 reduzierte sich die Anzahl der Erledigungen außer im Bereich der Bußgeldsachen deutlich (Zivilsachen: -38,4 %; Familiensachen: -31,3 %; Strafsachen: -27,3 %). Die Verfahrenserledigungen bei den Bußgeldsachen stiegen dagegen um 15,7 %.

Die durchschnittliche Dauer der Verfahren sank 2024 in fast allen Bereichen im Vergleich zum Vorjahr (Zivilsachen: -0,2 Monate; Strafsachen: -0,1 Monate; Bußgeldsachen: -0,1 Monate). Lediglich bei den Familiensachen wurde eine geringe Erhöhung um 0,2 Monate der durchschnittlichen Verfahrensdauer registriert.

Insgesamt wurden von den Amtsgerichten 2024 innerhalb der ersten 3 Monate fast die Hälfte aller Verfahren erledigt.

Die Zahlen basieren auf den Ergebnissen der Statistiken über Zivil- und Familiensachen sowie der Statistik über Straf- und Bußgeldverfahren. Die Datengewinnung erfolgt über eine Sekundärerhebung auf Basis der Verwaltungsdaten in den Gerichten. Verfahrenserledigungen durch Abgaben innerhalb des Gerichts sind in dieser Auswertung nicht berücksichtigt. Außerdem ist in der ausgewiesenen Anzahl an Verfahrenserledigungen nach Jahren keine Bereinigung nach dem Erledigungs- bzw. Beendigungstag erfolgt. Es handelt sich in den Statistiken um die von den Amtsgerichten im Berichtszeitraum gemeldeten Verfahrenserledigungen.