30 Kliniken in Sachsen-Anhalt dürfen Mindestmengen-relevante OPs und Behandlungen durchführen

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AOK fordert weitere Konzentration komplexer Leistungen 

Die AOK Sachsen-Anhalt hat ihre neue Mindestmengen-Transparenzkarte veröffentlicht. Diese bietet einen Überblick über Kliniken, die Eingriffe durchführen dürfen, für die eine gesetzliche Mindestmenge gilt. Dabei handelt es sich meistens um Operationen, die ein besonders hohes Risiko für Patientinnen und Patienten haben. Insgesamt dürfen 30 Kliniken in Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr sogenannten Mindestmengen-relevante OPs und Behandlungen durchführen.

Mindestmengen regeln, dass komplizierte Operationen und Behandlungen nur an Krankenhäusern durchgeführt werden, welche die nötige Routine und Erfahrung haben. Sie dienen damit vor allem der Patientensicherheit.

„Dank der Transparenzkarte der AOK können sich alle Interessierten die Standorte anzeigen lassen, an denen Mindestmengen-relevante Operationen durchgeführt werden. Zudem sieht man hier die Zahl der tatsächlich durchgeführten OPs an jedem einzelnen Krankenhaus“, sagt Dagmar Garlin, Fachbereichsleiterin strategisches Krankenhaus- und Verhandlungsmanagement bei der AOK Sachsen-Anhalt.

Anhebung von Mindestmengen führt zu mehr Konzentration

Die Mindestmengen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Dieser hat erst in diesem Jahr für einige Eingriffe die Mindestmengen angehoben, wodurch weniger Kliniken im Land diese OPs durchführen dürfen.

So wurde beispielsweise die Mindestmenge für die Behandlung von Brustkrebs von 50 auf 100 Fälle pro Jahr erhöht. Das führt unter anderem dazu, dass nur noch 11 statt bisher 16 Kliniken in Sachsen-Anhalt diesen Eingriff durchführen dürfen. „Die Konzentration der Krebsversorgung auf weniger Krankenhaus-Standorte mit höheren Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass Mindest-Fallzahlen zu mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, weniger Komplikationen und niedrigeren Sterblichkeitsraten führen.“

Ein weiteres Beispiel: Auch bei der Behandlung der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) steigt die Mindestmenge im nächsten Jahr von 15 auf 20 Fälle pro Jahr, wodurch in Sachsen-Anhalt 11 statt bisher 14 Kliniken diese OP durchführen dürfen.

Transparenzkarte verzeichnet für 2025 bundesweit 1.054 Krankenhaus-Standorte

Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine OP-Erlaubnis für das Folgejahr erteilen.

Die darauf basierende „Mindestmengen-Transparenzkarte“ wird von der AOK für alle Bundesländer herausgegeben. Bundesweit verzeichnet die Mindestmengen-Transparenzkarte 1.054 Krankenhaus-Standorte, die 2025 Mindestmengen-relevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen. In Sachsen-Anhalt sind es 30 Kliniken.

Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern dort nach Eingabe einer relevanten Behandlung in der Krankenhaussuche angezeigt. 

Zur Krankenhaussuche: www.deine-gesundheitswelt.de/krankenhaussuche

AOK fordert weitere Konzentration komplexer Leistungen
Die AOK erneuerte aus Anlass der Veröffentlichung die Forderung, dass der Gesetzgeber die Konzentration komplexer Leistungen weiter vorantreiben sollte. „Wir setzen hier neben dem Instrument der Mindestmengen auch auf positiven Auswirkungen der anstehenden Krankenhausreform, die den Prozess der qualitätsorientierten Konzentration dieser Leistungen hoffentlich beschleunigen wird – damit sich Patientinnen und Patienten überall darauf verlassen können, dass sie eine optimale Versorgung erhalten“, so Garlin.