Behörde wehrt sich nach Mord in Bad Lauchstädt gegen Vorwürfe

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Nach dem Mord an einer 59-jährigen Frau in Bad Lauchstädt stehen die zuständigen Behörden im Fokus der Öffentlichkeit. Hätte der Mord verhindert werden können, nachdem der 61-jährige Täter bereits am 01.02.2023 seine Ex-Frau massiv bedrohte?

Dazu bezieht die zuständige Waffenbehörde im Saalekreis nun Stellung. Nach Informationen der Behörde wurde sie am 01.02.2023 von der Polizei über eine Anzeige und den dazu gehörigen Sachverhalt wegen Bedrohung, Nötigung und Nachstellung informiert, da der mutmaßliche Täter Waffenbesitzer war. Bei der gemeldeten Tat ging es um einen Beziehungsstreit. Dem angezeigten Sachverhalt war nach Auskunft der Behörde nicht zu entnehmen, dass der mutmaßliche Täter mit dem Einsatz von Waffen gedroht hat.

Die Waffenbehörde hat nach dem Vorfall eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des 61-jährigen Waffenbesitzers eingeleitet. Um eine Unzuverlässigkeit feststellen zu können, muss eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat, wegen einer fahrlässigen Straftat mit Waffenbezug oder wegen eines Verstoßes gegen die Waffengesetze vorliegen. Einen solchen Tatbestand gab es im vorliegenden Fall nach Informationen der Behörde nicht. Ebenso war der mutmaßliche Täter bisher auch nicht wegen Gewalttätigkeit in polizeilichen Präventivgewahrsam genommen worden.

Der Täter war seit 1993 als Sportschütze Inhaber von Waffenbesitzkarten und wurde alle drei Jahre auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung kontrolliert. Hierbei gab es keine Beanstandung. Auch lagen der Waffenbehörde keine Informationen vor, dass der mutmaßliche Täter den missbräuchlichen Einsatz von Waffen angedroht hat. Ein Waffenverbot konnte insofern nicht ausgesprochen werden.