Hauptbahnhof: Dieb wandert hinter Gitter

Hauptbahnhof
© H@llAnzeiger

Halle. BPol. Am Abend des 28.01.2024, wurde gegen 20.50 Uhr ein 30-Jähriger im Hauptbahnhof Halle (Saale) kontrolliert. Der Abgleich der Personaldaten im polizeilichen Fahndungsbestand ergab einen offenen Haftbefehl.

Der Deutsche war im April 2022 vom Amtsgericht Halle (Saale) wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen verurteilt. Der Verurteilte bezahlte in der Vergangenheit nur einen kleinen Teil der Strafe, weitere Zahlungen oder der Strafantritt blieben aus. Dem Gesuchten war bekannt, dass bei Ausbleiben der vereinbarten Ratenzahlung der zurückgenommene Haftbefehl erneut erlassen wird. Dem kam die Staatsanwaltschaft am 22. Januar dieses Jahres nach. Mit einer Zahlung der Restsumme von 220 Euro hätte der junge Mann eine Inhaftierung abwenden können.

Der Haftbefehl wurde dem Verurteilten eröffnet. Da er den offenen Betrag nicht begleichen konnte, wurde er an ein nahegelegene Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend in Kenntnis gesetzt.