
Halle. BPol. Am 20. Januar 2025 klickten bei einem 47-Jährigen die Handschellen: Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte den Mann um 09.34 Uhr im Hauptbahnhof Halle (Saale). Der Abgleich seiner Personalien ergab einen Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Rostock vom November 2024. Demnach wurde der Deutsche wegen Diebstahls zu einer Freiheitstrafe von vier Monaten verurteilt.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Da er jedoch den Bewährungsauflagen nicht nachkam und sein Aufenthaltsort unbekannt war, erging der Haftbefehl. Diesen eröffneten ihm die Bundespolizisten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Es erfolgte die Kontaktaufnahme zum Amtsgericht Rostock, mit der Entscheidung, dass die Vorführung des Verurteilten beim Amtsgericht Halle (Saale) erfolgen soll. Dies wurde um 13 Uhr entsprechend umgesetzt. Der Sicherungshaftbefehl wurde bestätigt und der Mann an eine Justizvollzugsanstalt übergeben.