Halle. BPol. Am Donnerstag, 18. Januar 2024, kontrollierten Bundespolizisten gegen 15:10 Uhr einen 35-Jährigen auf dem Hauptbahnhof Halle. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass gegen den Deutschen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle – Zweigstelle Naumburg vorlag.
Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Weißenfels wegen Trunkenheit im Verkehr im Dezember 2022 rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 500 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen. 250 Euro des geforderten Geldbetrages bezahlte der Verurteilte, doch dann blieben die Zahlungen aus. Der Verurteilte ist unbekannten Aufenthalts und entzieht sich somit der Vollstreckung, folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Oktober 2023 den Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. 230 Euro des geforderten Geldbetrages konnte der 35-Jährige selbst aufbringen. Die Differenz in Höhe von 20 Euro zahlte eine Bekannte.
Somit konnte der Festgenommene, nach Beendigung aller notwendigen Maßnahmen, die Dienststelle als freier Mann verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme in Kenntnis gesetzt.