Halle. BPol. Am Sonntagmorgen, 04. August 2024, kontrollierten Bundespolizisten gegen 07.25 Uhr einen 33-Jährigen im Hauptbahnhof Halle (Saale). Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) vorlag. Wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Beleidigung war der Deutsche im Oktober 2021 vom Amtsgericht Halle (Saale) zu 1.600 Euro Geldstrafe beziehungsweise 80 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er bisher nur 580 Euro beglichen und sich trotz ergangener Ladung dem Strafantritt nicht gestellt hatte, erging im Juli dieses Jahres der Haftbefehl über 51 Tage Restfreiheitsstrafe. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen den Gesuchten fest und mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof.
Auch seine kontaktierten Eltern konnten den strafabwen-denden Betrag von 1.020 Euro spontan nicht aufbringen. Infolgedessen wurde der 33-Jährige in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme informiert.