30-Jähriger mit abgelaufenem Aufenthaltstitel und 2 Haftbefehlen fällt mit ungültigem Zugticket auf

Polizei
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Halle. BPol. Am Montag, 04. März 2024, erhielt die Bundespolizeiinspektion durch eine Kundenbetreuerin der Deutschen Bahn Kenntnis von einem Betrug. Ein 30-Jähriger nutzte gegen 08:40 Uhr eine Regionalbahn von Magdeburg in Richtung Halle und legte der Kontrolleurin ein Sachsen-Anhalt-Ticket vor, welches erst ab 9 Uhr gilt.

Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle begab sich zum Ankunftsbahnsteig des Hauptbahnhofs, um den Sachverhalt zu übernehmen. Vor Ort konnte der türkische Staatsangehörige festgestellt werden, der sich mit einer abgelaufenen Aufenthaltsgestattung gegenüber den Beamten auswies. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei, stellte sich weiterhin heraus, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus dem Jahr 2023 vorliegen. Gefordert waren insgesamt 850 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafen von gesamt 88 Tagen. Da er weder den Zahlungsaufforderungen nachkam und unbekannten Aufenthaltes war, erließ die Staatsanwaltschaft die Vollstreckungshaftbefehle im Januar und Februar dieses Jahres.

Die Einsatzkräfte eröffneten dem Verurteilten die Haftbefehle, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Auf dem Revier konnte er 250 Euro der geforderten Geldsumme bezahlen. Die restlichen 600 Euro erfragte er telefonisch bei einem Bekannten, der ihm den erlösenden Betrag zur Freiheit bei einer anderen Dienststelle einzahlte.

Somit konnte der Polizeipflichtige nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle als freier Mann am Nachmittag verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren erwarten den Mann weiteres Strafverfahren wegen des begangenen Betrugs sowie eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.