Durchsuchungsbeschluss wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln vollstreckt

Polizei
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Halle/PRev. Kriminalbeamte des Polizeirevieres Halle (Saale) vollstreckten am Mittwoch, 01.07.2026, einen durch das Amtsgericht Halle erlassenen Durchsuchungsbeschluss gegen einen 38-jährigen deutschen Beschuldigten. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde eine Wohnung im Bereich Ascherslebener Straße in Halle (Saale) durchsucht.

Während der Durchsuchung konnten circa 10 Gramm Heroin sowie weitere Tabletten, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, beschlagnahmt werden.

Weiterhin wurden Drogenutensilien für Verkaufshandlungen, Bargeld im oberen dreistelligen Eurobereich sowie eine griffbereite Machete in den Räumlichkeiten des Beschuldigten sichergestellt.

In der Wohnung des 38-jährigen Beschuldigten wurde ein 49-jähriger Afghane vorläufig festgenommen und zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen in den Zentralen Polizeigewahrsam der Polizeiinspektion Halle (Saale) verbracht.

Über die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wurde beim zuständigen Amtsgericht Halle (Saale) ein Untersuchungshaftbefehl für den 49-Jährigen beantragt. Dieser wurde am heutigen Tag durch den zuständigen Richter am Amtsgericht Halle (Saale) nicht bestätigt. Der 49-Jährige wurde nachfolgend aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Gegen die beiden Männer wurden weitere strafrechtliche Ermittlungen durch das Polizeirevier Halle (Saale) eingeleitet.