Hauptbahnhof: 28-Jähriger reist mit zwei Haftbefehlen im Gepäck

Hauptbahnhof Halle (Saale)
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Halle. BPol. Am Donnerstag, 01. Februar 2024, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 16 Uhr einen jungen Mann am Hauptbahnhof Halle. Bei der Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den 28-Jährigen zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Aschaffenburg und Heidelberg wegen Diebstahls vorliegen (Geldstrafe von 100 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen und eine Geldstrafe von 150 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen). Weiterhin ersuchte die Staatsanwaltschaft Hannover den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes wegen Sachbeschädigung.

Da er den Zahlungen nur mäßig nachkam und sich, trotz ergangener Ladungen, den Strafantritten nicht stellte, erließen jene Staatsanwaltschaften im Dezember 2023 und im Januar 2024 die Strafvollstreckungshaftbefehle.

Die Bundespolizisten eröffneten dem indischen Staatsangehörigen die Haftbefehle, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er die Zahlungen von insgesamt 190 Euro nicht begleichen konnte, blieb eine Haft unabdingbar. Daher wurde er am selbigen Tag durch die Bundespolizisten in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.

Die ausschreibenden Behörden wurden über den Aufgriff, den Vollzug der Maßnahme und den neuen aktuellen Aufenthaltsort durch die Bundespolizei informiert.