
Fokus auf Staatsanwaltschaften – Stärkung der Strafverfolgung
Magdeburg. MJ. Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt setzt seine Einstellungsoffensive fort und plant nun eine weitere Aufstockung des Personals der Staatsanwaltschaften. Hierfür ist vorgesehen, gezielt zusätzliche Juristinnen und Juristen einzustellen, um die Strafverfolgung in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu stärken.
Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger: „Die Justiz ist das Rückgrat unseres Rechtsstaates. Dass wir im Rahmen unserer Einstellungsoffensive in der Justiz jetzt besonders die Staatsanwaltschaften in den Fokus nehmen, ist eine Antwort auf neue Aufgaben, immer komplexere Ermittlungen, die zunehmende Cyberkriminalität und nicht zuletzt auf die deutlich angestiegenen Anzahl von Verfahren. Allein im Jahr 2023 wurde ein Anstieg der Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt um fast sechs Prozent im Vergleich zu 2022 registriert. Leistungsfähige und effiziente Staatsanwaltschaften sind entscheidend für eine konsequente und zügige Strafverfolgung, die ein wichtiger Pfeiler im Kampf gegen Kriminalität und für die Wahrung des Rechtsfriedens ist. Ich setze mich dafür ein, dass Recht und Ordnung in Sachsen-Anhalt konsequent durchgesetzt werden. Zudem ist strafrechtliches Fehlverhalten angemessen zu ahnden, damit sich die Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen können. Wir haben in Sachsen-Anhalt sehr schlagkräftige Staatsanwaltschaften mit hochqualifizierten und spezialisierten Teams. Das zeigt auch die durchschnittliche Erledigungsdauer je Verfahren, die seit Jahren in Sachsen-Anhalt konstant niedrig ist. Die weitaus meisten Verfahren werden von den Staatsanwaltschaften im Schnitt innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen.“
Mit Blick auf die vorgesehenen verstärkten Einstellungen für die Staatsanwaltschaften wurden die Einstellungsvoraussetzungen für Juristinnen und Juristen spezifiziert – ohne jedoch Abstriche zu machen.
Zukünftig werden Volljuristinnen und Volljuristen zu einem Bewerbungsgespräch für eine Stelle in den Staatsanwaltschaften eingeladen, wenn
- in beiden juristischen (Staats-) Prüfungen jeweils mindestens die Gesamtnote „befriedigend“ erreicht wurde und
- in der Summe beider Prüfungen mindestens 16,0 Punkte erzielt wurden oder besondere persönliche Qualifikationen, wie z. B. überdurchschnittliche Leistungen in der staatsanwaltschaftlichen Station im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat), in der Wahlstation bei der Generalstaatsanwaltschaft oder einer Staatsanwaltschaft, oder ähnliches nachgewiesen werden.
„Damit sollen gezielt Bewerberinnen und Bewerber angesprochen werden, die sich in ihrer Ausbildung oder ihrem beruflichen Werdegang im Straf- oder Strafprozessrecht besonders bewährt haben und für die Tätigkeit als Staatsanwalt oder Staatsanwältin brennen. Wir sprechen mit unserer neuen Ausschreibung neben Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern auch berufserfahrene Volljuristinnen und Volljuristen an, die sich für den Staatsdienst und die Tätigkeit für die dritte Gewalt im Land Sachsen-Anhalt interessieren“, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger.
Die neue Stellenausschreibung: lsaurl.de/AusschreibungStA