Magdeburg. MF/LSA. Auch wenn die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31. Januar 2023 verlängert ist: Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben nur noch gut zwei Monate Zeit, um ihre Erklärung abzugeben.
Die elektronische Abgabe kann grundsätzlich über die Steuer-Onlineplattform ELSTER (www.elster.de), das Angebot des Bundesministeriums der Finanzen (www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de), über andere Steuersoftwarenbieter am freien Markt oder über die Beauftragung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters erfolgen.
Soweit bei „Mein ELSTER“ noch kein eigenes Benutzerkonto besteht, kann für die elektronische Übermittlung der Erklärung auch das Benutzerkonto Angehöriger verwendet werden. Hierzu zählen beispielweise Ehegatten oder Lebenspartner, Eltern, Kinder und Enkel. Andernfalls ist eine zeitnahe Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zu empfehlen.
Klickanleitungen für die Erstellung der Grundsteuererklärung und weitere Informationen sind auf der Website des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt unter www.mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer zu finden.
In Sachsen-Anhalt ist bislang für etwa jedes 2. Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben worden. Insgesamt muss landesweit für gut eine Million Grundstücke eine Erklärung abgegeben werden.