Haseloff im Bundesrat: „Halte die Legalisierung von Cannabis für einen großen Fehler“

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Magdeburg. STK. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung auch den „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ beraten. In der Debatte kritisierte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff den Zeitpunkt der Beratungen: „Haben wir in unserem Land keine anderen Probleme? Ich denke an den Ukrainekrieg, die Migration, führende Wirtschaftsinstitute sehen Deutschland 2023 tief in der Rezession, unsere energieintensiven Betriebe sind mit existenziellen Problemen konfrontiert, wir stehen vor einem Umbau unserer Krankenhauslandschaft, es gibt einen Medikamentenmangel, und wir diskutieren über die Legalisierung von Cannabis. Das ist nur schwer zu vermitteln.“

Zum Gesetzentwurf sagte Haseloff: „Ich halte die Legalisierung von Cannabis für einen großen Fehler und lehne sie ab.“  Er wies auf die gesundheitlichen Gefahren des Konsums von Cannabis hin und kritisierte die Bundesregierung: „Politik lässt sich im besten Fall von medizinischer Expertise leiten. Beim vorliegenden Gesetzentwurf wurde das offenbar vernachlässigt. Denn dann hätte die Bundesregierung die Warnungen medizinischer Fachgesellschaften, wie zum Beispiel aus der Kinder- und Jugendmedizin, der Psychiatrie oder vom diesjährigen Deutschen Ärztetag, ernster genommen.“

Er befürchte, dass „durch eine Legalisierung von Cannabis junge Menschen nicht etwa vor Drogenkonsum geschützt, sondern eher an Drogen herangeführt werden“.

Hintergrund
Am 29. September 2023 hat der Bundesrat sich ausführlich zu den Regierungsplänen für eine Cannabis-Legalisierung geäußert. Er verlangt Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.