Ausgaben der Kriegsopferfürsorge im Land stark rückläufig

Kriegsgräber
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Halle. StatLa. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt beliefen sich die Bruttoausgaben für Leistungen der Kriegsopferfürsorge 2022 in Sachsen-Anhalt auf rund 1,57 Mio. Euro. Dies entsprach einem Rückgang um 33,8 % bzw. rund 0,8 Mio. Euro gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2020.

Der Hauptanteil der Ausgaben entfiel mit etwa 1,3 Mio. Euro (85,4 %) auf die Hilfen in besonderen Lebenslagen und auf die Hilfe zur Pflege mit 127.203 Euro (8,1 %). Beide Leistungsarten werden überwiegend den Hinterbliebenen und nicht den Beschädigten selbst gewährt.

Am Ende des Jahres 2022 erhielten 165 Personen in Sachsen-Anhalt laufende Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge. Im Vergleich zu 2020 verringerte sich damit die Anzahl um 35,8 % bzw. 92 Personen. Außerdem wurden im Laufe des Jahres 2022 in 38 Fällen einmalige Leistungen gewährt.

Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist, dass die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers nicht in der Lage sind, einen bestehenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.

Ab dem 01.01.2024 tritt das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung in Kraft. Angaben zu Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden dann von der Bundesstelle für Soziale Entschädigung erhoben.