Aufnahme von Flüchtlingen: Landräte kritisieren Landesregierung

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Magdeburg. SGSA. Mit Unverständnis und Widerspruch haben die Landräte in Sachsen-Anhalt die Aussagen der Integrationsbeauftragten der Landesregierung, Susi Möbbeck,  zur aktuellen Situation bei der Flüchtlingsunterbringung zur Kenntnis genommen.

Die Unterbringungssituation ist auch in den Landkreisen in Sachsen-Anhalt überaus angespannt, die Kapazitäten sind nahezu erschöpft, fasst Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages, das Ergebnis eines Austausches der Landräte vom heutigen Tag zusammen.

Notunterkünfte kein Tabu mehr

Zusätzlich zu den ukrainischen Kriegsflüchtlingen verteilt das Land Flüchtlinge aus anderen Staaten auf die Landkreise. Auch diese Flüchtlinge müssen untergebracht, medizinisch versorgt und betreut werden. Wenn die Zuweisungen an die Landkreise weiterhin auf hohem Niveau bleiben, droht auch in Sachsen-Anhalt eine Unterbringung in Notunterkünften wie Zelten oder Turnhallen. Die Landkreise erwarten von der Landesregierung ein deutliches Zeichen, dass die Sorgen der Landkreise ernst genommen werden. Statt auf einzelne Landkreise mit dem Finger zu zeigen, hätten sie sich gewünscht, dass die Integrationsbeauftragte sich in Gesprächen mit den Landkreisen vor Ort über die aktuelle Situation informiert.

Auch die Erweiterung der eigenen Unterbringungskapazitäten durch das Land würde den Landkreisen helfen, um eine vorübergehende Entlastung zu bekommen und „Luft zu holen“. Daher spricht sich der Landkreistag dafür aus, die geplante Einrichtung in Stendal oder andere Erstaufnahmeeinrichtungen alsbald ans Netz zu nehmen.

Land soll Verantwortung übernehmen

Die Landräte sehen zudem das Land in der Pflicht, einen vollständigen Ausgleich der Kosten der Landkreise für die Aufnahme und Integration der Ukrainer und der anerkannten Schutzsuchenden aus Drittstaaten sicherzustellen. Derzeit werden zwar die Kosten für die Asylbewerber vollständig vom Land übernommen. Die Unterbringung der Ukrainer und der anerkannten Schutzsuchenden finanzieren jedoch die Landkreise und kreisfreien Städte zu einem großen Teil aus ihren Haushalten. Allein das belastet die Kommunen mit ca. 12,6 Mio. Euro im Jahr. Auch an den Betreuungskosten für diesen Personenkreis beteiligen sich Bund und Land aktuell nicht.