Halle. StatLa. Im Jahr 2023 erhielten 12.815 Personen Hilfen nach dem 5. – 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, war das ein Anstieg um 2.500 Beziehende (+24,2 %) im Vergleich zu 2022.
Im Jahr 2023 waren 10.995 Personen auf Hilfe zur Pflege angewiesen (2022: 8.445), da ihr notwendiger und angemessener Pflegebedarf nicht oder nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt wurde und die Pflegebedürftigen sowie Unterhaltsverpflichteten nicht über ausreichend Eigenmittel verfügten, um die verbleibenden Kosten zu tragen. Die Zahl der Personen, die eine Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bezog, betrug im zurückliegenden Jahr 1.390. Das waren 280 mehr als 2022. Mit durchschnittlich 71,1 Jahren war dieser Personenkreis 6 Jahre jünger als die Personen mit Leistungsbezug in Einrichtungen. 1.025 zu Pflegende nahmen die Unterstützung einer häuslichen Pflegehilfe in Anspruch. Das entsprach einem Anstieg um 16,5 % zum Vorjahr (880 Personen) und einem Plus um 290 Personen gegenüber 2021. 560 Pflegebedürftige nutzten die Möglichkeit des Angebotes einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (2022: 480). Der Anteil der zu Pflegenden in Wohneinrichtungen an allen Personen mit Hilfe zur Pflege betrug 89,1 % (9.795).
Mehr als 14,0 % der Menschen mit Hilfebezug nach dem 5. – 9. Kapitel SGB XII (1 865 Personen) erhielten eine Unterstützung zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen. Wenn es die aktuellen Lebensumstände erfordern, können z. B. vorübergehende Hilfen im Haushalt oder Kostenerstattungen für Beisetzungen gewährt werden. Für 805 zur Bestattung Verpflichteter wurden 2023 die Bestattungskosten übernommen (2022: 770).
Blindenhilfe im Rahmen des SGB XII zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen wurde im gleichen Jahr an 455 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt (2022: 445).
Knapp 78,0 % der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen nach dem 5. – 9. Kapitel SGB XII (9.985 Personen; 2022: 7.730) lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht. Das Durchschnittsalter aller zu unterstützenden Personen betrug 72,4 Jahre. 655 von ihnen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Sozialhilfe als staatliche Hilfe tritt ein, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte ab dem Berichtsjahr 2020 auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.